Der Staatssekretär antwortet für Umweltministerin Katrin Eder sowie Innen- und Sportminister Michael Ebling, die Bleffert um Hilfe gebeten hatte. „Sie benötigen eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung fürs Überschwemmungsgebiet.“ Das sei aber nicht alles, denn die Tennisanlage tangiere das Naturschutzgebiet „Ahrschleife bei Altenahr“. Da sei nicht klar, ob der Zuweg zum Sportgelände genehmigt werde. Eine Platzgenehmigung bleibe deshalb „jederzeit angreifbar“, sodass die hohen Investitionen in den Platzbau und das Hochwasserrisiko für den Verein „nicht kalkulierbare Risiken“ seien.
Der Staatssekretär wirbt für die Suche nach Ersatzsportflächen. Da gebe es, „anders als es offensichtlich wahrgenommen wird“, keineswegs unüberwindbare Hindernisse. Im Konzept des Instituts für Sportstättenentwicklung (ISE) als Berater des Landkreises habe sich der SV Altenahr bereits frühzeitig für eine Kooperationslösung engagiert. In der Verbandsgemeinde Altenahr gebe es „starke Bestrebungen, unter Aufgabe bisheriger Sportstätten interkommunale Kooperationsmaßnahmen umzusetzen und Sportanlagen in guter Lage neu zu konzipieren“. Unter anderem geht es um ein Sportzentrum in Ahrbrück. Laut Manz könne die Ergänzung dieser Anlage mit einem Tennisangebot Synergien nicht nur in sportlicher und wirtschaftlicher Hinsicht schaffen. Auch wenn das „einige Zeit in Anspruch nehmen wird, könnte so ein nachhaltiges Angebot geschaffen werden“.