Schöffengericht sieht das Herunterladen von Kinderpornografie als erwiesen an
62-Jähriger mit pädophiler Neigung muss Haft antreten
Das Schöffengericht in Ahrweiler ordnete Haft für den Wiederholungstäter an. Foto: Jochen Tarrach (Archiv)
Jochen Tarrach

Ahrweiler. Er soll in Netzwerken gezielt nach kinderpornografischen Inhalten gesucht haben. Er soll es wieder und wieder getan haben – ein in ihm wohl tief verwurzelter Drang, der den 62-jährigen Mann von der Ahr mutmaßlich schon seit mehr als zehn Jahren umtreibt. Auch im April 2022 soll er eine Datei mit kinderpornografischem Inhalt in einem Pädophilenforum heruntergeladen haben. Davon ist das Amtsgericht Ahrweiler überzeugt und verurteilt den Mann jetzt – und dies nicht zum ersten, sondern bereits zum vierten Mal.

Das Schöffengericht um Richterin Iris Graf setzte mit dem neuerlichen Urteil dann auch ein Zeichen gegen Pädophilie. Das Gericht hält für den bereits einschlägig vorbestraften Mann eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten für tat- und schuldangemessen.

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