Mengen gehen zurück
60.000 Euro kostet wilder Müll den Ahrkreis im Jahr
Die Böschung des Harbachs ist nun am Parkplatz L82 nicht mehr so leicht zugänglich zur Entsorgung von Müll.
Reiner Friedsam

Nachdem der Parkplatz an der Sinziger L82 gesperrt worden ist, weil hier immer wieder Umweltsünder illegal ihren Müll abgeladen haben, haben wir beim Kreis nachgehört, wie groß das Problem mit wilden Müllhalden ist.

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Aufgrund der illegalen Entsorgung von teils gefährlichem Müll an der Böschung des Harbachs wurde der Parkplatz an der Sinziger L82 in Richtung Schloss Ahrental jetzt zunächst für ein Jahr gesperrt. Nachdem der Ortsvorsteher der Kernstadt Reiner Friedsam die ständigen Ablagerungen, die auch durch Freiwillige beseitigt wurden, dokumentiert und einen entsprechenden Antrag beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) gestellt hatte, herrschte bei einer durchgeführten Verkehrsschau Einstimmigkeit aller beteiligten Behörden, den Platz zu sperren. Dies auch vor dem Hintergrund, dass das nahe gelegene Gewässer verunreinigt werden könnte. Doch wie sieht es mit illegalem Müll kreisweit aus? Die RZ hörte beim Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Kreises Ahrweiler nach.

Auch Speiseölkanister wurden einfach auf dem Parkplatz abgestellt.
Reiner Friedsam

AWB zeigt sich zuversichtlich

Demnach sieht der AWB nach den schwierigen Jahren der Flutkatastrophe im Ahrtal vom Juli 2021 aktuell etwas zuversichtlicher auf die Situation. Während im Jahr 2023 im Zuständigkeitsbereich des AWB noch rund 385 Tonnen illegale Abfälle registriert wurden, was einem Pro-Kopf-Aufkommen von etwa 2,9 Kilogramm entsprach, sank diese Menge im vergangenen Jahr deutlich auf etwa 226 Tonnen (1,7 kg je Einwohner). Das bedeutet einen Rückgang um rund 41 Prozent. Zum Vergleich: In den rheinland-pfälzischen Landkreisen wurde laut Landesabfallbilanz 2022 zwischen 0,8 und 2,7 Kilogramm illegaler Abfall pro Einwohner gemeldet.

„Neben klassischen Hausabfällen werden bei illegalen Ablagerungen immer wieder auch problematische Stoffe gefunden, die eine besondere Behandlung erfordern.“
Der Abfallwirtschaftsbetrieb zur Entsorgung von illegal abgeladenem Müll

Die internen Mengenstatistiken des Abfallwirtschaftsbetriebes zeigen zudem, dass insbesondere illegale Haus- und Sperrmüllabfälle aus privaten Haushalten rückläufig sind: Die Menge ist von 29,7 Tonnen im Jahr 2023 auf 13,2 Tonnen im vergangenen Jahr und damit rund 55 Prozent gesunken. Wesentlich höher ist mit rund 91 Tonnen der Anteil an illegal entsorgten gewerblichen Abfällen in 2024, allerdings ist auch hier im Vergleich zum Vorjahr mit rund 172 Tonnen ein Rückgang um rund 47 Prozent zu verzeichnen. Die Entsorgungskosten illegal abgelagerter Abfälle variieren laut AWB je nach Mengenaufkommen und Zusammensetzung im Jahr zwischen 55.000 bis 60.000 Euro.

Kommunale Bauhöfe und Straßenmeistereien in der Pflicht

Meist seien es die städtischen Bauhöfe und Ortsgemeinden oder die Straßenmeistereien, die den illegalen Müll einsammeln und in das Abfallwirtschaftszentrum Niederzissen oder das Umschlag- und Wertstoffzentrum Leimbach bringen. Dort werden die Anlieferungen dokumentiert und ordnungsgemäß entsorgt. „Der Entsorgungsaufwand ist je nach Umfang und Zusammensetzung unterschiedlich. Während kleinere Mengen unkompliziert entfernt werden können, erfordern andere Fälle eine genauere Prüfung und Koordination. Neben klassischen Hausabfällen werden bei illegalen Ablagerungen immer wieder auch problematische Stoffe gefunden, die eine besondere Behandlung erfordern. Die Entsorgung ist hierfür aufwendiger, da einzelne Fraktionen gesondert erfasst, gesichert und fachgerecht entsorgt werden müssen“, erklärt der AWB.

Bunt zusammen gewürfelter Müll: Schmutzfinken stellen ihre Hinterlassenschaften einfach an die Parkplatztonne. Auch Glascontainer sind ein beliebter Ort dafür.
Reiner Friedsam

An Glascontainer laden Umweltsünder gerne ihren Müll ab

Neben den betroffenen Standorten außerhalb geschlossener Ortschaften – etwa schlecht einsehbare Wege, Wald- oder Feldränder sowie mit dem Auto schnell und anonym erreichbare Parkplätze an Landes- und Bundesstraßen – bleiben auch die Glascontainerstandorte im Kreisgebiet ein Sammelschwerpunkt. Wie der AWB bestätigt, zählen diese seit Jahren zu den häufigsten Ablagestellen für Beistellungen und wilden Abfall.

Um die Kommunen zu entlasten, beteiligen sich die zehn dualen Systeme in Deutschland gemeinsam mit rund 130.000 Euro jährlich an den Reinigungs- und Entsorgungskosten für die Glascontainerstandorte, die über die AWB an die Gemeinden weitergereicht werden. Ab 2025 greift darüber hinaus zur Abfederung der finanziellen Lasten aus der Müllentsorgung das neue Einwegkunststofffonds-Gesetz. Hersteller von Einwegverpackungen und typischen Wegwerfartikeln müssen sich künftig an den kommunalen Reinigungskosten beteiligen. Weitere Informationen hierzu finden sich auf den Seiten des Umweltbundesamts unter www.umweltbundesamt.de/ewkf

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