Aufgrund der illegalen Entsorgung von teils gefährlichem Müll an der Böschung des Harbachs wurde der Parkplatz an der Sinziger L82 in Richtung Schloss Ahrental jetzt zunächst für ein Jahr gesperrt. Nachdem der Ortsvorsteher der Kernstadt Reiner Friedsam die ständigen Ablagerungen, die auch durch Freiwillige beseitigt wurden, dokumentiert und einen entsprechenden Antrag beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) gestellt hatte, herrschte bei einer durchgeführten Verkehrsschau Einstimmigkeit aller beteiligten Behörden, den Platz zu sperren. Dies auch vor dem Hintergrund, dass das nahe gelegene Gewässer verunreinigt werden könnte. Doch wie sieht es mit illegalem Müll kreisweit aus? Die RZ hörte beim Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Kreises Ahrweiler nach.

AWB zeigt sich zuversichtlich
Demnach sieht der AWB nach den schwierigen Jahren der Flutkatastrophe im Ahrtal vom Juli 2021 aktuell etwas zuversichtlicher auf die Situation. Während im Jahr 2023 im Zuständigkeitsbereich des AWB noch rund 385 Tonnen illegale Abfälle registriert wurden, was einem Pro-Kopf-Aufkommen von etwa 2,9 Kilogramm entsprach, sank diese Menge im vergangenen Jahr deutlich auf etwa 226 Tonnen (1,7 kg je Einwohner). Das bedeutet einen Rückgang um rund 41 Prozent. Zum Vergleich: In den rheinland-pfälzischen Landkreisen wurde laut Landesabfallbilanz 2022 zwischen 0,8 und 2,7 Kilogramm illegaler Abfall pro Einwohner gemeldet.
„Neben klassischen Hausabfällen werden bei illegalen Ablagerungen immer wieder auch problematische Stoffe gefunden, die eine besondere Behandlung erfordern.“
Der Abfallwirtschaftsbetrieb zur Entsorgung von illegal abgeladenem Müll
Die internen Mengenstatistiken des Abfallwirtschaftsbetriebes zeigen zudem, dass insbesondere illegale Haus- und Sperrmüllabfälle aus privaten Haushalten rückläufig sind: Die Menge ist von 29,7 Tonnen im Jahr 2023 auf 13,2 Tonnen im vergangenen Jahr und damit rund 55 Prozent gesunken. Wesentlich höher ist mit rund 91 Tonnen der Anteil an illegal entsorgten gewerblichen Abfällen in 2024, allerdings ist auch hier im Vergleich zum Vorjahr mit rund 172 Tonnen ein Rückgang um rund 47 Prozent zu verzeichnen. Die Entsorgungskosten illegal abgelagerter Abfälle variieren laut AWB je nach Mengenaufkommen und Zusammensetzung im Jahr zwischen 55.000 bis 60.000 Euro.

Kreis Ahrweiler muss für die Abfallentsorgung zahlen
Die Unsitte, privaten Müll einfach illegal in der Natur entlang von Straßen zu entsorgen, greift nach wie vor um sich. Der Landesbetrieb Mobilität hat daraufhin ein Pilotprojekt in Sachen Videoüberwachung auf den Weg gebracht.
Kommunale Bauhöfe und Straßenmeistereien in der Pflicht
Meist seien es die städtischen Bauhöfe und Ortsgemeinden oder die Straßenmeistereien, die den illegalen Müll einsammeln und in das Abfallwirtschaftszentrum Niederzissen oder das Umschlag- und Wertstoffzentrum Leimbach bringen. Dort werden die Anlieferungen dokumentiert und ordnungsgemäß entsorgt. „Der Entsorgungsaufwand ist je nach Umfang und Zusammensetzung unterschiedlich. Während kleinere Mengen unkompliziert entfernt werden können, erfordern andere Fälle eine genauere Prüfung und Koordination. Neben klassischen Hausabfällen werden bei illegalen Ablagerungen immer wieder auch problematische Stoffe gefunden, die eine besondere Behandlung erfordern. Die Entsorgung ist hierfür aufwendiger, da einzelne Fraktionen gesondert erfasst, gesichert und fachgerecht entsorgt werden müssen“, erklärt der AWB.

An Glascontainer laden Umweltsünder gerne ihren Müll ab
Neben den betroffenen Standorten außerhalb geschlossener Ortschaften – etwa schlecht einsehbare Wege, Wald- oder Feldränder sowie mit dem Auto schnell und anonym erreichbare Parkplätze an Landes- und Bundesstraßen – bleiben auch die Glascontainerstandorte im Kreisgebiet ein Sammelschwerpunkt. Wie der AWB bestätigt, zählen diese seit Jahren zu den häufigsten Ablagestellen für Beistellungen und wilden Abfall.

Parkplatz bei Sinzig wird wegen Vermüllung geschlossen
Das Entsorgungssystem für Abfall aller Art ist auch im Kreis Ahrweiler gut ausgebaut. Dennoch finden sich immer wieder Unbelehrbare, die teils gefährlichen Abfall einfach da abladen, wo es gerade passt.
Um die Kommunen zu entlasten, beteiligen sich die zehn dualen Systeme in Deutschland gemeinsam mit rund 130.000 Euro jährlich an den Reinigungs- und Entsorgungskosten für die Glascontainerstandorte, die über die AWB an die Gemeinden weitergereicht werden. Ab 2025 greift darüber hinaus zur Abfederung der finanziellen Lasten aus der Müllentsorgung das neue Einwegkunststofffonds-Gesetz. Hersteller von Einwegverpackungen und typischen Wegwerfartikeln müssen sich künftig an den kommunalen Reinigungskosten beteiligen. Weitere Informationen hierzu finden sich auf den Seiten des Umweltbundesamts unter www.umweltbundesamt.de/ewkf