Nach Bedrohungen und Beleidigungen muss sich Angeklagte für ihre Taten verantworten: Wollte 25-Jährige bewaffneten Widerstand im Nette-Gut anzetteln?Nach Bedrohungen und Beleidigungen muss sich Angeklagte für ihre Taten verantworten
Sie hat mehrere Menschen mit einem Messer bedroht und diese zudem beleidigt: Dafür muss sich eine 25-jährige Angeklagte, die an einer chronischen paranoiden Schizophrenie erkrankt ist, verantworten.
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Am vergangenen Verhandlungstag sollte eine Psychologin vom Nette-Gut zwischen Weißenthurm und Andernach vernommen werden. Angeblich hätte die Angeklagte die anderen Erkrankten zu einem bewaffneten Widerstand gegen die Mitarbeitenden der Anstalt mobilisiert.