Hohe Mietshäuser stehen auf beiden Seiten der langen Straße, im Erdgeschoss gibt es auf der einen Seite eine Wäscherei, einen Pizzadienst, einen kleinen Kosmetikladen, einen Buchladen, noch einen Wäschedienst. Auf der anderen einen Schuster und eine Apotheke, an der Ecke ist eine beliebte Kneipe. Die Hohenzollernstraße zwischen der St.-Josef- und der Schenkendorfstraße ist eine belebte Wohn- und Geschäftsstraße im Koblenzer Süden. Nichts Besonderes eigentlich.
Besonders ist allerdings ein Umstand: Die Zeiten, in denen man fürs Parken bezahlen muss, sind auf beiden Straßenseiten unterschiedlich. Aus der Innenstadt kommend Richtung Oberwerth gesehen rechts ist das Abstellen Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr kostenpflichtig, samstags von 8 bis 14 Uhr. Danach darf man bis Montagmorgen kostenlos parken, so wie es üblich ist in diesem Teil der Vorstadt.
Links dagegen herrscht Parkscheinpflicht täglich von 8 bis 21 Uhr, also auch samstags und sonntags. Die Höchstparkdauer ist indes mit vier Stunden auf beiden Seiten gleich, ebenso die Gebühr mit 25 Cent pro 20 Minuten, also 75 Cent pro Stunde.
Viele Anwohner stehen an diesem Tag hier in der Hohenzollernstraße, für sie ist das Thema egal: Der Abschnitt gehört zur Anwohnerparkzone 10b, sie müssen nicht zusätzlich bezahlen.
Doch wieso sind die Parkzeiten so unterschiedlich? Wieso gibt es unterschiedliche Bestimmungen auf zwei gegenüberliegenden Straßenseiten? „Diese Regelung stammt aus der Zeit, als das Bewohnerparken dort eingerichtet worden ist“, so Stadt-Pressesprecher Thomas Knaak auf Nachfrage unserer Redaktion.
Regelung soll Parkplatzumschlag begünstigen
Wie es dazu kam, kann Knaak auch nicht genau sagen. „Grundsätzlich dient die Limitierung der Parkzeiten dazu, mehr Menschen das Parken ihrer Fahrzeuge zu ermöglichen“, erklärt er. „Dies kann auch an Wochenenden oder rund um die Uhr erfolgen, je nach Nachfragebedarf in der jeweiligen Gegend.“ Die Bewohner mit einem Parkausweis sind von den Parkgebühren und von der Parkhöchstdauer befreit, also von den Regelungen nicht getroffen.
Allerdings unterscheiden sich die beiden Straßenseiten gefühlt kaum voneinander. Wieso es also den Unterschied gibt, der ja vor allem am Abend nach 19 Uhr und am Wochenende ab Samstag 14 Uhr greift, ist eigentlich nicht so recht zu beantworten.
Übrigens ist die Hohenzollernstraße offenbar nicht die einzige Stelle in Koblenz, in der das merkwürdig ist. „Das gibt es auch in anderen Straßen“, sagt Thomas Knaak. In welchen, kann die Verwaltung allerdings auf die Schnelle auch nicht sagen.