Die Idee hinter den wiederkehrenden Beiträgen: Die Last des Straßenausbaus soll auf zahlreichere Schultern verteilt werden. Nicht nur die direkten Anlieger sollen wie bei den Einmalbeiträgen zur Kasse gebeten werden, sondern auch die in der Nachbarschaft. In Koblenz gab es entsprechende Anträge von SPD, Grünen und Linken, und im Land beschloss die Ampelkoalition (SPD, Grüne, FDP) im vergangenen Jahr auch ein diesbezügliches Gesetz. CDU und AfD waren in Mainz dagegen, sie forderten die komplette Abschaffung des Beitragssystems und die Finanzierung des Straßenausbaus aus Steuermitteln.
Abrechnungseinheiten: Mit den Koblenzer Stadtteilen lassen sich die Abrechnungseinheiten nur grob vergleichen. Grundlage für sie sind vielmehr Bahnlinien oder überörtliche Straßen, die einen Verkehrsraum strukturieren und unter Umständen auch einen Stadtteil durchschneiden. So wird Stolzenfels beispielsweise in zwei Abrechnungseinheiten unterteilt, einmal der Kern unterhalb des Schlosses (rund 200 Einwohner) und einmal der Ortsteil Kripp (120 Einwohner). Güls findet sich sogar in dreifacher Version bei den Abrechnungseinheiten wieder, der Ortsteil Bisholder (310 Einwohner), der Bereich von der B 416 hin zur Mosel (ohne Einwohnerangabe), wo sich der Campingplatz und der Hafen befinden, sowie das übrige Güls (4800 Einwohner). Andere Stadtteile sind teilweise zu größeren Einheiten zusammengefasst. So werden große Teile von Arenberg und Niederberg zu einer Einheit zusammengeschlossen (4060 Einwohner). Ebenso ist dies für Lützel, Wallersheim und Neuendorf der Fall. Mit 13.170 Einwohnern ist dies auch die größte der 34 Abrechnungseinheiten, gefolgt von der Karthause (10.400 Einwohner) und dem Bereich Mitte/Südliche Vorstadt (10.300 Einwohner). In zwei verschiedene Abrechnungseinheiten wird hingegen der Stadtteil Moselweiß unterteilt. Eine Zäsur bildet hier die Bahnlinie. Der nordwestliche Bereich von Moselweiß mit dem Ortskern bildet zusammen mit Rauental eine Einheit, der südöstliche mit der Goldgrube. „Generell sind Abrechnungseinheiten so zu bilden, dass der Beitragszahler von einer Baumaßnahme innerhalb der Einheit noch einen Vorteil hat“, so ein Angestellter der Stadtverwaltung in der Ausschusssitzung.
Gemeindeanteil: Im Zuge der Umstellung auf wiederkehrende Beiträge werden aber nicht nur die Grenzen der einzelnen Abrechnungseinheiten festgelegt, sondern auch der Anteil, den die Stadt beim Straßenausbau übernimmt. Bei den bisherigen Einmalbeiträgen musste der Stadtrat immer wieder neu festlegen, wie hoch der Anteil ist, den die Stadt trägt. Bei einem als Beispiel vorgestellten Entwurf für eine Beitragssatzung für den Stadtteil Stolzenfels läge der Gemeindeanteil bei 35 Prozent.
Bezüglich der Abrechnungseinheiten sowie der präsentierten Mustersatzung für wiederkehrende Beiträge fasste der Ausschuss keinen Beschluss. Im Stadtrat stehen die wiederkehrenden Beiträge voraussichtlich in der Juni-Sitzung auf der Tagesordnung. Und im zweiten Halbjahr soll in den Gremien über Satzung und Abrechnungseinheiten ein Beschluss gefasst werden.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.ku-rz.de/ ausbaubei