Nach und nach werden wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau eingeführt - Aber wie viel muss man dann eigentlich zahlen?
Wiederkehrende Beiträge in Koblenz kommen: So werden die neuen Ausbaubeiträge für den Straßenbau berechnet
Wenn Straßenausbauten anstehen – geplant ist dies etwa in der Südallee – dann sollen bald keine Einmalbeiträge von den Anwohnern, sondern wiederkehrende Beiträge von viel mehr Personen gezahlt werden.
Doris Schneider

Spätestens am 1. Januar 2024 werden in ganz Koblenz nur noch wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau erhoben, in einigen Stadtteilen auch schon früher. Müssen bislang ausschließlich die direkten Anwohner Einmalbeiträge für den Ausbau „ihrer“ Straße bezahlen, tun das dann mehr Menschen in einem größeren Gebiet. Ihre Beiträge fallen in der Regel deutlich niedriger aus als bisher, müssen aber eben auch häufiger bezahlt werden und nicht nur dann, wenn quasi vor der eigenen Haustür gearbeitet wird. Die Belastung der Bürger ist also gleich – die Beiträge werden nur anders erhoben.

Aber wie hoch sind diese neuen Beiträge, und wann muss man sie zahlen? Grundsätzlich gilt, dass Grundstücksbesitzer nicht automatisch regelmäßig einen bestimmten Beitrag für den Straßenausbau tragen müssen, so die Stadt: Jährlich zahlen muss man nur dann, „wenn tatsächlich Aufwendungen im entsprechenden Abrechnungsgebiet kassenwirksam verausgabt werden“.

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