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Wer hat Anspruch auf einen kostenlosen Test?

Mit dem Anspruch auf Bürgertests sollen besonders vulnerable Personen geschützt werden, unter anderem jene, die derzeit nicht geimpft werden können, heißt es auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz. Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben daher:

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  • Kinder unter fünf Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag;
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester;
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen;
  • Besucher und Behandelte oder Bewohner unter anderem in folgenden Einrichtungen: Krankenhäuser,
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