Wenn sich bei einer Polizeikontrolle Waffen im Fahrzeug befinden
Wenn man als Jäger von der Polizei kontrolliert wird oder die Polizei bei einer Kontrolle feststellt, dass Waffen mitgeführt werden, kontrolliert sie den Jagdschein und die Waffenbesitzkarte.
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„Hier gab es noch nie in unserem Kreis Beanstandungen der Polizei im Hinblick auf das Verhalten eines Jägers“, so Marcus Schuck. „Über dieses wäre ich sicherlich informiert worden.“ Auch in seiner Funktion als Anwalt habe er selbst bei anderen Waffenbesitzern (Sportschützen) noch keinen Fall gehabt oder von ihm unmittelbar gehört, dass legale Waffenbesitzer Polizisten bedroht oder gar angegriffen hätten.