Dass ein Angeklagter Suizid begeht, ist gar nicht so selten, sagt ein Anwalt - Was bedeutet das für die mutmaßlichen Opfer?
Wenn ein Angeklagter Suizid begeht: Was bedeutet das für die mutmaßlichen Opfer?
Wenn ein Angeklagter Suizid begeht, kann der Prozess natürlich nicht fortgesetzt werden. Für die mutmaßlichen Opfer oder Nebenkläger bedeutet das: Es kann keine Schuldfeststellung mehr geben, für sie schließt sich der Fall also nicht richtig ab. Foto: Landgericht Koblenz
Landgericht Koblenz

Es ist ein schwieriger Schritt: Ein Missbrauchsopfer entscheidet sich – manchmal nach Jahren –, Anzeige zu erstatten, es kommt zu einem Prozess. Doch bevor das Urteil gesprochen ist, nimmt sich der Angeklagte das Leben. Was bedeutet das für das Opfer, wie kann es damit umgehen?

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Merkwürdigerweise ist es innerhalb von wenigen Monaten allein in drei Fällen, in denen er der Opferanwalt war, zu Suiziden des mutmaßlichen Täters gekommen, sagt Rechtsanwalt Markus Herzog. Das war auch im jüngsten Fall so, über den die RZ berichtet hatte: Ein 59-Jähriger stand vor Gericht, weil ihm vorgeworfen wurde, er habe auf Ferienfreizeiten zwei Jungen, beide unter 14 Jahren, mehrfach missbraucht.

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