Weil er Erstsemester zum Alkoholtrinken gedrängt hat, muss ein Drittsemester die Hochschule verlassen - Landgericht weist Klage ab
Wegen „Trinkgelage“ von WHU geflogen: Landgericht weist Klage des Vallendarer Studenten ab
Prozess um Im Implantate aus Billigsilikon
Uli Deck. picture alliance / dpa

Weil er Erstsemester zum Alkoholtrinken gedrängt hat, muss ein 
Drittsemester die Hochschule in Vallendar verlassen – Landgericht sieht Kündigung des Studienvertrags als berechtigt an.

Aktualisiert am 01. Dezember 2023 16:14 Uhr
{element} Eigentlich ist es ein Bild, das jede Universitätsstadt kennt: Erstis, die ihren Einstand an Uni oder Hochschule mit Alkohol begießen – teils mehr als nötig. Die Konsequenz ist meist ein dicker Kopf, ein verstimmter Magen, vielleicht ein unschöner Morgen.

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