Weil er Erstsemester zum Alkoholtrinken gedrängt hat, muss ein Drittsemester die Hochschule verlassen - Landgericht weist Klage ab: Wegen „Trinkgelage“ von WHU geflogen: Landgericht weist Klage des Vallendarer Studenten ab
Weil er Erstsemester zum Alkoholtrinken gedrängt hat, muss ein Drittsemester die Hochschule verlassen - Landgericht weist Klage ab
Wegen „Trinkgelage“ von WHU geflogen: Landgericht weist Klage des Vallendarer Studenten ab
Weil er Erstsemester zum Alkoholtrinken gedrängt hat, muss ein Drittsemester die Hochschule in Vallendar verlassen – Landgericht sieht Kündigung des Studienvertrags als berechtigt an.
Eigentlich ist es ein Bild, das jede Universitätsstadt kennt: Erstis, die ihren Einstand an Uni oder Hochschule mit Alkohol begießen – teils mehr als nötig. Die Konsequenz ist meist ein dicker Kopf, ein verstimmter Magen, vielleicht ein unschöner Morgen.