Stadtrat beschließt geänderte Wahlwerbesatzung
Wahlwerbung in Koblenz: Eine Fraktion will nicht plakatieren
Kommunalwahl Rheinland-Pfalz - Wahlplakate in Koblenz
Ob bei der jüngsten Landtagswahl – hier Beispiele aus Koblenz aus dem Jahr 2021 – oder zur nächsten Kommunalwahl, die am 9. Juni 2024 ansteht: Die Parteien werben mit großen Plakaten um die Stimmen der Wähler. Der Koblenzer Stadtrat hatte im November eine Satzung erlassen, wo und wann plakatiert werden darf – und nun bei seiner jüngsten Sitzung nachjustiert. Foto: Sascha Ditscher (Archiv)
Sascha Ditscher

In wenigen Monaten werden die Straßen und Plätze in Koblenz wieder mit Wahlwerbung bestückt. Damit dies nicht chaotisch wird, gibt es eine Satzung. Wo darf geworben werden? Und welche Fraktion verzichtet auf Wahlplakate?

Sechs Wochen vor den Abstimmungen dürfen die Parteien und Gruppierungen beginnen, ihre Parolen und Konterfeis des Spitzenpersonals im öffentlichen Raum zu plakatieren. Die zuletzt im November gefasste Satzung, die regelt, was wo geklebt und befestigt werden darf, musste nachjustiert werden.

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