Amt Zu jung und zu alt dürfen sie nicht sein, Verbrecher auch nicht - aber was muss der neue OB sonst für Bedingungen erfüllen?: Wahl in Koblenz steht an: Was muss ein Oberbürgermeister können?
Amt Zu jung und zu alt dürfen sie nicht sein, Verbrecher auch nicht - aber was muss der neue OB sonst für Bedingungen erfüllen?
Wahl in Koblenz steht an: Was muss ein Oberbürgermeister können?
Koblenz. Die vier Männer, die Oberbürgermeister von Koblenz werden wollen, sind denkbar unterschiedlich: Bert Flöck (59, CDU) als Verwaltungsmensch durch und durch, David Langner (41, SPD) ein Polit-Profi, der für die SPD ein Amt nach dem anderen bekleidete, Torsten Schupp (47, FDP), der Schlagersänger, Friseur und Entertainer, oder Hans-Peter Ackermann (61, Grüne) als Gastronom und Betriebswirt. Stellt sich die Frage: Wie qualifiziert sind sie mit ihren Erfahrungen für das Amt des OB – und was müssen sie mitbringen, um den Job als Erster Bürger der Stadt zu machen?
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Wir haben jemanden gefragt, der es wissen muss: Ralf Schmorleiz, Dozent für Kommunalrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz in Mayen. Und er macht klar: Rein rechtlich sind die Hürden, OB zu werden, denkbar niedrig. „In der Gemeindeordnung ist ein Mindestalter von 23 festgelegt und ein Höchstalter von 65 – deswegen darf der amtierende Oberbürgermeister von Koblenz auch kein zweites Mal antreten“, so Schmorleiz.