Verfügungen Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde helfen
Vorsorgevollmacht: Guter Rat muss nicht teuer sein

Die Expertinnen sagen: Jeder Erwachsene sollte eine Vorsorgevollmacht haben, damit auch dann in seinem Sinn gehandelt wird, wenn er nicht (mehr) bestimmen kann. Kosten muss das aber keinen Cent. 

Damian Morcinek

Koblenz. Die meisten Menschen denken erst darüber nach, wenn sie älter oder krank werden. Dann wollen sie eine Vorsorgevollmacht und eventuell auch eine Patientenverfügung verfassen – und dabei alles richtig machen. Nicht wenige gehen deshalb quasi sicherheitshalber zu einem Anwalt oder Notar – und zahlen dabei manchmal horrende Summen, wissen die Mitarbeiterinnen der Koblenzer Betreuungsbehörde. „Sie denken, nur ein Jurist kann das“, sagt Ursula Lang von der Betreuungsbehörde. Dabei stimmt das nicht. Die wichtigsten Infos rund um das Thema.

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1 Wie muss eine Vorsorgevollmacht aussehen? Eine Vorsorgevollmacht würde notfalls auch dann gelten, wenn auf einen Zettel geschrieben wird „Ich möchte, dass Fritzchen alles für mich erledigt“, berichtet Elke Engels von der Betreuungsbehörde im RZ-Gespräch.

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