Baurecht Objekt muss für Ausgleichsfläche weichen - FDP kämpft
Vorkaufsrecht: Stadt Koblenz erwirbt Wohnhaus, um es abzureißen

Dieses historische Haus An der Fähre stand zum Verkauf. Doch nun will die Stadt von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen, um eine Ausgleichsfläche zu schaffen. Die Rechtsgrundlage bildet der Bebauungsplan 186 c.

Reinhard Kallenbach

Koblenz. Noch gut erhalten, aber sanierungsbedürftig: So präsentiert sich ein historisches Wohnhaus in der Nähe der Universität unweit der Kurt-Schumacher-Brücke. Der bisherige Eigentümer könnte das Gebäude, das nicht unter Denkmalschutz steht, problemlos an neue Bewohner verkaufen, doch darf es nicht. Die Stadt Koblenz will ihr Vorkaufsrecht nutzen, um das Objekt abzureißen.

Was auf den ersten Blick wie eine Provinzposse aussieht, ist bei näherer Betrachtung einleuchtend. Zumindest aus juristischer Sicht. Denn es geht darum, Ausgleichsflächen für den Bereich Universitätsstraße/An der Fähre zu schaffen. Und dafür sollen rund 220.

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