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Winfried ScholzWeil er in einem Prozess vor dem Koblenzer Landgericht zwei Kumpels fälschlicherweise einer Straftat bezichtigt hatte und einer der beiden deswegen sogar in U-Haft kam, verurteilte ihn das Amtsgericht Koblenz nun wegen falscher Verdächtigung und Freiheitsberaubung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung.
Vor Koblenzer Gericht: Kumpel mit falscher Aussage ins Gefängnis gebracht

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