Verkaufsfläche des Factory-Outlet-Center soll verdoppelt werden -Diese Schritte stehen an
Verkaufsfläche soll verdoppelt werden: Stadt Koblenz will gegen Montabaurer FOC klagen
Das Factory-Outlet-Center in Montabaur will seine Verkaufsfläche mehr als verdoppeln. Foto: Andreas Egenolf
Andreas Egenolf

Die Stadt Koblenz erwägt eine Klage gegen die geplante Verdopplung des Factory-Outlet-Centers (FOC) in Montabaur. Das teilte die Verwaltung am Freitagvormittag mit. Ob damit die Erweiterung des FOC auf dann 19.800 Quadratmeter Verkaufsfläche verhindert werden kann, ist ungewiss.

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Vor zwei Wochen hatte die zuständige Aufsichtsbehörde der Erweiterung in Montabaur unter Auflagen zugestimmt. Die Entscheidung der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord dürfte bei sehr vielen Einzelhändlern und Politikern in Koblenz, Neuwied, Andernach, Mayen, Limburg und vielen anderen Städten der Region schlecht angekommen sein. In den vergangenen Jahren hatten sie sich immer wieder gegen eine Erweiterung ausgesprochen. Sie treibt die große Sorge um, dass dadurch (weitere) Kaufkraft nach Montabaur abgezogen wird, weitere Geschäftsinhaber in den Innenstädten aufgeben müssen und diese veröden.

Die SGD sieht allerdings keine ausreichenden Argumente, die eine Ablehnung der Pläne rechtfertigen würden, und auch keine „rechtlich relevanten negativen Auswirkungen auf die umliegenden Kommunen“, wie SGD-Präsident Wolfgang Treis (Grüne) mitteilte. Auch der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) befürwortet die FOC-Erweiterung: „Dies ist nicht nur wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit des Outlets, sondern auch für die langfristige Entwicklung und die Attraktivität der gesamten Region.“

In Koblenz sieht man das gänzlich anders. Die Verwaltung denkt darüber nach, eine Normenkontrolle gegen den aufzustellenden Bebauungsplan der Stadt Montabaur für den Bereich des FOC anzustrengen. Der Koblenzer Baudezernent Andreas Lukas (Grüne) teilt mit: „Dieses Verfahren bietet nach meiner Auffassung von den bestehenden Optionen noch die besten Erfolgsaussichten, weil die Antragsbefugnis gegeben ist und das Oberverwaltungsgericht den Bebauungsplan einer umfassenden Rechtskontrolle unterzieht.“ Bebauungspläne sind die Rechtsgrundlage für Bauaufsichtsbehörden, um Baugenehmigungen zu erteilen.

Die Stadt Montabaur muss bei der Aufstellung des Bebauungsplans bestimmte Ziele des Landesentwicklungsprogramms (LEP) IV beachten. Nach Ziel 60 des LEP darf die Versorgungsfunktion benachbarter zentraler Orte nicht wesentlich beeinträchtigt werden, wogegen das Vorhaben aus Sicht nicht nur der Stadt Koblenz verstoße, sagt Lukas. Koblenz würde ein „wesentlicher Kaufkraftabfluss drohen, wobei die Geschäftswelt bereits durch das jetzige FOC und das Gewerbegebiet Mülheim-Kärlich vorgeschädigt ist“.

Der Koblenzer Oberbürgermeister David Langner (SPD) meint: „Die Bemühungen auf verschiedenen Ebenen, gerade auch bei den Geschäftsleuten im Einzelhandel und der Gastronomie, die Innenstädte attraktiv zu halten, dürfen nicht durch solche Entscheidungen zu Erweiterungen auf der Grünen Wiese zunichtegemacht werden.“

Zur Vorbereitung eines Normenkontrollverfahrens muss ein Gutachten erstellt werden, das die Nichteinhaltung des besagten Ziels 60 belegt. Dafür müsse ein „versiertes Fachbüro beauftragt werden“. Das juristische Verfahren vor dem Oberlandesgericht indes könne durch die Juristen des städtischen Rechtsamts durchgeführt werden. Es müssten keine externen Juristen beauftragt werden.

Langner und Lukas kündigen an, dass die städtischen Gremien über die weiteren Schritte direkt nach der Sommerpause befinden sollen und die Haushaltsmittel für die Gutachtenerstellung bewilligen könnten. Über das Erheben der Normenkontrolle soll der Rat nach Vorlage des Gutachtens und Inkrafttreten des Bebauungsplans entscheiden.

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