Vergewaltigung: Ein Nein reicht der Justiz oft nicht
Koblenz
Vergewaltigung: Ein Nein reicht der Justiz oft nicht
dpa
Koblenz – Nur etwa 8 Prozent aller Vergewaltigungsopfer zeigen den Täter an. Und in vielen Fällen kommt es nicht zu einer Verurteilung, oft nicht einmal zu einer Anklage, sagen die Beraterinnen vom Koblenzer Frauennotruf. Dreh- und Angelpunkt ist häufig die Frage, ob die Frau sich gewehrt hat oder nicht.
Von unserer Redakteurin Doris Schneider
Durch die jetzt in Kraft getretene Istanbul-Konvention sehen die Beraterinnen die Diskussion neu in Gang gesetzt.
Denn das in Deutschland 1997 novellierte Gesetz hat aus Sicht der an der Seite von vergewaltigten Frauen stehenden Beraterinnen eine enorme Schwäche, die jetzt in der Istanbul-Konvention aufgedeckt werde: Wenn das Opfer sich nicht stark zur Wehr setzt, oftmals mit der Gefahr, dass es ...