Sitzungen filmen: ja oder nein? Manches Ratsmitglied spricht sich entschieden gegen Filmaufnahmen aus
Vallendar: Videoaufzeichnungen beschäftigen Stadtrat
Der Vallendarer Stadtrat diskutierte die Möglichkeit, Videoaufzeichnungen von den Rats- und Ausschusssitzungen anzufertigen. Manches Ratsmitglied und auch Mitarbeiter der Verwaltung sprachen sich offen dagegen aus. Das Foto entstand in einer früheren Ratssitzung.
Winfried Scholz

Ein Dauerbrenner im Vallendarer Stadtrat ist das Thema „Live-Streaming von Rats- und Ausschuss-Sitzungen“. Hierzu gab es auf der jüngsten Sitzung ein kurzes, doch heftiges verbales Scharmützel.

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Stadtbürgermeister Wolfgang Heitmann hatte zu Beginn bekannt gegeben, dass die Sitzung probeweise aufgezeichnet werde. Die Aufzeichnung werde nur den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Das eigentliche Thema hatte Heitmann mit Zustimmung des Rats zunächst von der Tagesordnung abgesetzt.

Rückblick: Die CDU-Fraktion und die Fraktion von B90/Grüne hatten bereits im Juni 2020 den Antrag gestellt, die Sitzungen per Video aufzuzeichnen, um sie in einem geeigneten Internet-Portal zu veröffentlichen. CDU-Fraktionssprecher Marian Künzel hatte den Antrag auf einer früheren Sitzung damit begründet, der Bürger solle sich so ein vollständiges Bild vom Ablauf einer Sitzung machen können. In der RZ-Berichterstattung würde nur über wenige Tagesordnungspunkte berichtet. Als große Hürde erwies sich aber eine den einschlägigen gesetzlichen Regelungen gemäße Umsetzung. Demnach müsste der Stadtbürgermeister als Vorsitzender des Rats jedes Mal abfragen, ob jeder im Saal mit einer Aufzeichnung einverstanden ist. Wie aus der Beschlussvorlage hervorging, hatte bereits früher ein Mitglied der antragstellenden Grünen-Fraktion eine Aufzeichnung vehement verneint.

Das Gleiche gelte auch für einen Mitarbeiter seiner Verwaltung, betonte VG-Bürgermeister Fred Pretz. Er hatte sich mit seinen Mitarbeitern in eine Ecke des Saals gesetzt, die von der Kamera nicht erfasst werden konnte. Pretz betonte, das grundgesetzlich geschützte Persönlichkeitsrecht sei höher einzuschätzen als die Hauptsatzung einer Kommune. Die müsste nämlich geändert werden, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Video-Aufzeichnung darzulegen.

Marian Künzel, der selten eine Gelegenheit auslässt, die VG-Verwaltung zu kritisieren, entgegnete: „Aber das wäre doch mal für die Verwaltung eine geeignete Gelegenheit, ihre gute Arbeit darzustellen.“ Pretz entgegnete: „Sie sind kein Bundestag, dessen Sitzungen im Fernsehen übertragen werden. Ich kann keinen Mitarbeiter zwingen, wenn er nicht damit einverstanden ist, ins Bild zu kommen.“ Künzel warf ein, man müsse fragen, ob dieser Mitarbeiter überhaupt berechtigt sei, an öffentlichen Ratssitzungen teilzunehmen.

Daraufhin machte sich ein Raunen bei den übrigen Fraktionen breit. VG-Chef Pretz, der vermutlich innerlich kochte, äußerte sachlich, er habe sich bezüglich der Aufzeichnungspraxis bei der Stadt Trier erkundigt. Dort sei ständig der Ratsvorstand im Bild, unterbrochen vom jeweiligen Redner an einem speziellen Rednerpult. Die Sitzungen würden dreimal so lang wie früher dauern. Zusehends schwand die Begeisterung von Stadtbürgermeister Heitmann: „Wenn neben dem Redner nur meine Beigeordneten und ich im Bild gezeigt werden sollten. Ich habe keine Lust, hier den Kasper zu spielen.“

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