Region
Ultranet: Bürgerinitiative kritisiert Bundesnetzagentur

Von Koblenz aus führen die Leitungen nach Urbar: Noch wird über diese nur Wechselstrom transportiert, für das Projekt Ultranet müssten die Masten allerdings zusätzlich mit Gleichstromleitungen bestückt werden. Eine Weltneuheit, die für Unmut sorgt.

Jennifer De Luca

Region. Das Thema Ultranet sorgt weiter für Diskussionsstoff: In einem Redaktionsgespräch bei der RZ hatten Vertreter der Bundesnetzagentur Stellung zu dem Projekt bezogen. Die Genehmigungsbehörde erklärte darin unter anderem, dass eine Erdverkabelung, wie sie von Bürgerinitiativen (BI) gefordert wird, mit einem großen Eingriff in die Umwelt verbunden und ohnehin gesetzlich nicht vorgesehen sei. Die Bürgerinitiative "Pro Erdkabel Urbar" kritisiert diese und andere Aussagen der Behörde nun scharf.

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Von Koblenz aus führen die Leitungen nach Urbar: Noch wird über diese nur Wechselstrom transportiert, für das Projekt Ultranet müssten die Masten allerdings zusätzlich mit Gleichstromleitungen bestückt werden. Eine Weltneuheit, die für Unmut sorgt.

Jennifer De Luca

Von unserem Redakteur Volker Schmidt

„Berechtigte Bürgerinteressen einer ganzen Region werden seitens einer Bundesbehörde, der Bundesnetzagentur, nicht ernst genommen“, sagt Sprecherin Franziska Hennerkes. Die Aussage, dass man für ein Erdkabel eine Trasse von 80 Meter Breite durch die Landschaft treiben müsse, ist aus ihrer Sicht schlichtweg falsch. „Es existieren verschiedene Erdkabelsysteme, die nur eine Trassenbreite von gerade einmal drei Metern benötigen“, sagt sie. „Selbst wenn man ein Erdkabel beispielsweise durch das Wohngebiet in Urbar führen würde, würde dies lediglich einer normalen innerörtlichen Straßenbreite entsprechen.“ Bei einem Korridor von 80 Meter Breite würde in Deutschland kein Meter Erdkabel verlegt, glaubt sie.

Auch das Argument der höheren Kosten ist aus ihrer Sicht unzutreffend, denn aufgrund neuer Techniken und dem vermehrten Einsatz von Erdkabeln „ist es mittlerweile möglich, die Kosten unter den Faktor zwei im Vergleich zu Freileitungen zu reduzieren“. Daher, so Hennerkes, ist es bundesweit möglich, alle Gleichstromtrassen mittels Erdkabel zu verlegen – „ausgenommen ist einzig das Projekt Ultranet“. Die BI ist überzeugt, dass man durch Erdkabel eine größere Akzeptanz bei der Bevölkerung erreicht, das Projekt im Einvernehmen mit den Anwohnern und ohne rechtliche Auseinandersetzungen schneller realisieren kann und dadurch Kosten spart.

Aus Sicht der BI handelt es sich bei der Umstellung auf Ultranet nicht um eine Umrüstung der bestehenden Masten, sondern um einen Neubau. Hintergrund: Für das Ultranet sollen an den Masten neben den schon existierenden Wechselstromleitungen auch Gleichstromleitungen verlaufen – eine Weltneuheit. Um die Grenzwerte einhalten zu können, müssen die Masten in der Nähe der Wohnbebauung „nicht unerheblich“ erhöht werden, erklärt Hennerkes. Apropos Grenzwert: Der von der Bundesnetzagentur erwähnte Grenzwert für die magnetische Flussdichte von 500 Mikrotesla sei nur „die halbe Wahrheit“. „Der Grenzwert in Bezug auf die relevante Belastung durch magnetische Felder ist in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern, beispielsweise der Schweiz, Schweden, Italien, den USA und auch anderen benachbarten europäischen Ländern hundertfach höher und liegt bei 100 Mikrotesla“, so Hennerkes. Studien, die eine Unbedenklichkeit dieser neuen, im Raume stehenden Technologie bescheinigen, existieren laut der BI nicht. „Sie ist daher abzulehnen“, so Hennerkes. „Selbst der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutzes empfiehlt vorliegend die Beauftragung von Humanstudien.“

Alternativrouten abgelehnt

Die BI bemängelt auch, dass die im Planungsverfahren vorgesehener Alternativroute sowohl von der Firma Amprion als auch von der Bundesnetzagentur mit dem Hinweis auf die entstehenden Mehrkosten und des größeren Eingriffs in die Natur abgelehnt wird. „Inwieweit es sich dabei mangels Untersuchungswillen um eine tatsächliche Alternativstrecke handelt, erschließt sich mir nicht.“ Die BI fordert aufgrund der Gesundheitsrisiken, dass die Alternativstrecke ernsthaft und justiziabel geprüft wird. Denn dabei könnte man den Mindestabstand von 400 Metern zur Wohnbebauung einhalten. Diese Abstandsregelung sei zum Schutz der Bürger ins Bundesbedarfsplangesetz aufgenommen worden. „Hier wurde explizit und vor allen Dingen ganz aktuell geregelt, dass beim Bau von Gleichstromtrassen eben dieser Mindestabstand zur Wohnbebauung einzuhalten ist.“ Einzig 340 Kilometer – das Projekt Ultranet – wurden von dieser gesetzlichen Regelung ausgenommen.

Warum die Bundesnetzagentur darauf hinweist, dass die BIs Kontakt zur ihr aufnehmen sollen, erschließt sich Hennerkes ebenfalls nicht, da man schon am 4. Mai eine ausführliche Stellungnahme eingereicht hätte.

Die Bürgerinitiativen der Region haben eine Online-Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, um eine Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes „zur Gewährleistung der Gleichbehandlung beim Netzausbau von Hochspannungsgleichstromtrassen“ zu erreichen. Mehr Infos und einen Link zur Petition finden Sie im Interntet unter www.proerdkabel-urbar.de.

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