Beherbergungsbetriebe in Löf, wie das Hotel Traube auf unserem Foto, müssen ab dem 1. Juli eine nach Übernachtungspreisen gestaffelte Kulturförderabgabe in die Gemeindekasse zahlen. Sie ersetzt den bisherigen Fremdenverkehrsbeitrag.
Winfried Scholz
Löf. Tourismus- oder Kulturförderabgabe? Vor dieser Frage stehen oder standen viele Gemeinden der VG Rhein-Mosel: Die Ortsgemeinde Löf entschied sich nun bei einer Gegenstimme dafür, ab 1. Juli anstelle des bisherigen Fremdenverkehrsbeitrags eine Kulturförderabgabe zu erheben, die von den örtlichen Beherbergungsbetrieben entrichtet wird. Warum das nötig ist und was die Unterschiede sind, wurde bei der jüngsten Sitzung deutlich.
Bei der Abgabe handelt es sich um eine örtliche Aufwandsteuer. Sie ist gestaffelt und beträgt bei einem Übernachtungsentgelt von bis zu 50 Euro 50 Cent, bei einem Entgelt von bis zu 100 Euro 1 Euro und bei einem Entgelt von mehr als 100 Euro 1,50 Euro pro Übernachtung und Gast.