Vorfall im Nette-Gut: Landgericht Koblenz ordnet für Angeklagten dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie an
Totschlag im Nette-Gut: 51-Jähriger ist schuldunfähig
dpa/Peter Steffen

Es ist ein tragischer Fall, der jetzt vor dem Landgericht Koblenz zu Ende gegangen ist. Ein 51-jähriger Mann war angeklagt, im August 2021 in der psychiatrischen Klinik Nette-Gut in Weißenthurm einen Mitpatienten erschlagen zu haben.

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Jetzt folgte das Urteil: Der Mann ist aufgrund seiner Erkrankung schuldunfähig, das Gericht ordnete seine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie an. Was war passiert? Am 13. August 2021 hielt sich der Beschuldigte im Garten der Klinik auf. Mit ihm war ein 87-jähriger Mitpatient dort, der auf einen Rollstuhl angewiesen war.

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