Tipps und Hinweise: Auf diese Dinge muss man beim Kauf achten
Die SGD Nord weist auf einige Spielregeln im Zusammenhang mit dem Verkauf von Silvesterfeuerwerk hin:
Aktualisiert am 29. Dezember 2022 17:20 Uhr
Noch bis 31. Dezember dürfen die pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie 2, unter anderem Raketen, Batterien und Knallkörper verkauft werden. Feuerwerk der Kategorie 1 (zum Beispiel Tischfeuerwerk und Wunderkerzen) darf ganzjährig an Personen über zwölf Jahre verkauft werden.