Anna ist 13. Sie testet sich donnerstags in ihrer Schule. Wenn sie am Nachmittag zum Musikunterricht geht, dann muss sie sich vorher dort noch einmal testen. Dies sind nur zwei Beispiele von vielen, wie sie die Schüler (und Eltern) in Koblenz und der Region tagtäglich erleben.
Ein Blick zu den Nachbarn
In manchen anderen Bundesländern läuft das anders: Da bekommen die Schüler, beispielsweise in Hessen, einen Stempel in ein personalisiertes Heftchen. Das können sie als Testnachweis vorzeigen. In Rheinland-Pfalz ist das nicht so, ist auch nicht geplant: „Ein Stempelheft wie in Hessen ist nicht vorgesehen“, so Ulrich Gerecke, Pressesprecher des Ministeriums für Bildung. Und auch Eveline Dziendziol, Pressesprecherin der Schulaufsichtsbehörde ADD, antwortet auf die Anfrage der RZ: „Testzertifikate können in den Schulen nicht ausgestellt werden.“ Auf die Frage nach dem Warum kommt keine Antwort mehr.
Wo Kinder und Jugendliche einen Test benötigen, darüber herrscht im Übrigen in weiten Teilen Unsicherheit: Laut der Internetseite des Landes gilt insgesamt für zahlreiche Veranstaltungen und Einrichtungen im Innenbereich eigentlich die Regelung, dass geimpfte, genesene oder gleichgestellte Personen zusätzlich einen negativen Test benötigen (2G plus). Dies gilt aber ausdrücklich nicht für Kinder und Jugendliche. Viele Institutionen fordern den Test dennoch.
Schüler testen sich selbst
In der Regel testen sich die Kinder und Jugendliche zweimal in der Woche in der Schule selbst, „die erste Testung findet jeweils zu Beginn der Woche statt, in den Bildungsgängen der Berufsbildenden Schule wird die erste Testung an dem Tag durchgeführt, an dem die Schülerinnen und Schüler das erste Mal in der Woche die Schule besuchen“, so Ulrich Gerecke vom Ministerium für Bildung in Mainz. „Die zweite Testung kann dann mittwochs oder donnerstags stattfinden.“ Wo die Tests stattfinden, ist von Schule zu Schule unterschiedlich. Das kann im Klassenraum oder in Fachräumen sein, in speziell für die Selbsttests reservierten Räumen, in „Teststraßen“ zum Beispiel in Sporthallen oder anderen größeren Räumlichkeiten oder auch im Freien, erklärt der Pressesprecher.
Das Testergebnis vom Morgen könne nicht für weitere Zwecke außer den Schulbesuch verwendet werden: Jüngere seien ohnehin von der Testpflicht ausgenommen, „da sie in das Testkonzept eingebunden sind“. Bei Älteren werde ein erneuter Test benötigt. „Das ist auch vor dem Hintergrund sinnvoll, dass Schülerinnen und Schüler verschiedener Schulklassen oder Schularten an unterschiedlichen Tagen testen“, argumentiert Gerecke.
Stempellösung würde vieles erleichtern
Ein anderes Argument wirft Daniel Bongers auf, einer der ganz wenigen Schulleiter, die auf eine stichprobenartige Umfrage der RZ überhaupt reagieren: „Es sind immer noch Selbsttest, die nicht von geschultem Personal durchgeführt werden“, so der Leiter der St.-Franziskus-Schule in Koblenz, der Bischöflichen Realschule plus. „Deshalb halte ich von einer Stempellösung nicht besonders viel, weil die Aussagekraft des einzelnen Tests sehr unterschiedlich sein kann.“
Die Schüler sehen das anders, wie Dominik Schmidt, Vorstandsmitglied der Koblenzer „Stadtschüler:Innenvertretung“, bekräftigt: „Eine Verifizierung von in der Schule durchgeführten Tests halten wir für sinnvoll und wichtig“, antwortet er per E-Mail auf die Anfrage unserer Zeitung. „Mit diesen Tests wird begründet, dass man die Schulen, in denen 3G bereits an der Tagesordnung ist, offen hält.
Folglich muss die logische Konsequenz heißen: Diese Tests gelten nicht nur für die 3G-Veranstaltung „Schule“, sondern auch für alle weiteren 3G-Veranstaltungen.“ Und auch Dorothea Buchwald, kommissarische Leiterin der städtischen Musikschule, würde ein solches Stempelheft sehr begrüßen: Zwar sind viele der Kinder und Jugendlichen schon geimpft und benötigen keinen zusätzlichen Test, aber den anderen würde die Stempellösung vieles erleichtern, ist sie überzeugt.
So läuft es zum Beispiel in Hessen
„In der Pandemiezeit haben die Kinder und Jugendlichen auf viel verzichten müssen“, heißt es auf der Internetseite des hessischen Kultusministeriums. „Das neue Testheft aus der Schule soll für eine kleine Erleichterung im Alltag und in der Freizeit sorgen.“ Und so läuft es: In dem Testheft lassen sich die Kinder und Jugendlichen die Durchführung eines Antigen-Selbsttests in der Schule von ihrer Lehrkraft bestätigen. Die Vorlage dieses Testhefts in Kombination mit einem Schülerausweis, Kinderreisepass oder Personalausweis ersetzt für Ungeimpfte und Nichtgenesene den negativen Testnachweis einer zertifizierten Teststelle und kann im gesamten Land Hessen, zum Beispiel beim Besuch eines Kinos oder eines Restaurants, als negativer Testnachweis genutzt werden.
Die Nutzung des Testheftes ist für alle Schülerinnen und Schüler selbstverständlich freiwillig, betont die Landesregierung. dos