Koblenz & Region
Teilnahme an unangemeldeter Demo nicht strafbar

Die Stadtspitze betont, dass sie die Meinung der Demonstrierenden gegen die Corona-Regeln nicht teilt, dass sie aber ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gewährt.

Nur weil eine Versammlung nicht angemeldet ist – auch eine unangemeldete Versammlung erfüllt den Rechtscharakter einer Versammlung –, dürfe sie nicht gleich verboten werden. Entscheidend ist laut Pressemitteilung: Die Organisation einer unangemeldeten Versammlung ist strafbar, die Teilnahme an einer solchen aber nicht.

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