Am kommenden Montag wird sich der Rat der Verbandsgemeinde (VG) Vallendar zu einer Sondersitzung treffen. Diese Sitzung findet „außerplanmäßig“ statt. Das klingt zwar zunächst einmal nach einer müden Verwaltungsformulierung, dahinter verbirgt sich aber ein – für die VG – ganz offenbar konfliktaufgeladenes Thema: Es geht um den Ortsverband der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG). Beantragt wurde diese Sitzung gemeinsam von den Ratsfraktionen, im Nachgang zur regulären Ratssitzung vom 3. April. Auf dieser beschloss der Rat nämlich unter anderem eine neue Gebührenordnung für das Vallendarer Freizeitbad. Im Nachgang nennen Teile des Rates das Vorgehen der Verwaltung in diesem Punkt „unübersichtlich“, fühlten sich sogar „getäuscht“. Dazu aber später mehr.
Was wurde am 3. April beschlossen?
Unter dem Tagesordnungspunkt „Freizeitbad Vallendar/Anpassung der Gebührenordnung“ stand zum einen zur Diskussion, wie viel Schulen, ortsansässige Vereine, nicht ortsansässige Vereine und Dritte zukünftig zu zahlen haben, wenn sie das Freibad in den Sondernutzungszeiten nutzen möchten. Die DLRG Vallendar trainierte bisweilen in der Freibadsaison im Freizeitbad. Für ihr Training würde mit der neuen Gebührenordnung 22.050 Euro Miete anfallen.
Der DLRG das Bad kostenfrei oder mietreduziert zu überlassen, ginge nicht ohne Weiteres, heißt es in der Beschlussvorlage. Als Begründung wird aus einem Prüfbericht des Gemeindeprüfungsamtes vom Dezember 2024 zitiert. Eine solche Überlassung des Bades müsste laut diesem als Vereinsförderung im Haushalt dargestellt werden. Die Beschlussvorlage der VG-Verwaltung rechnet im Fall der DLRG weiter: Möchte die DLRG wie bisher das Freibad nutzen, könnte man die anfallenden Gebühren durch verschiedene Unterstützungsleistungen verrechnen. Damit sind etwa die Aushilfe bei der Aufsicht im Freibad, die Mitarbeit am Katastrophenschutz, Abnahme von Schwimmabzeichen oder das Durchführen von Schwimmkursen durch die DLRG gemeint. Bei einem fiktiven Stundensatz von 30 Euro müssen 735 Stunden, also 92 Arbeitstage, anfallen, um die Miete für Freizeitbad auszugleichen.

Eine der Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt war auch eine Kommentierung der Beschlussvorlage durch die DLRG. Darin machte der Verein klar, dass die von der Verbandsgemeinde errechneten Stunden zum Ausgleich der Mietkosten, gerade so oder, bei strikter Auslegung, „nur mit erheblicher Kostenerhöhung für die Mitglieder und Schwimmer tragbar“ wäre.
Weiterhin betonte die DLRG in ihrem Schreiben, dass eine Aufsicht an Montagen für den Verein nicht stemmbar wäre. Diese Aufsicht müsste von volljährigen Mitgliedern mit entsprechender Qualifizierung übernommen werden – diese sind montags zumeist beruflich eingespannt und könnten deswegen keine Aufsicht übernehmen, erklärt die Vorsitzende der DLRG Vallendar, Andrea Bomm, unserer Zeitung. Auch eine Stellungnahme der Verwaltung zur Kommentierung nimmt eben jene Stelle, die die Montagsaufsichten betrifft, auf – anstelle einer konkreten Einlassung bleibt die Verwaltung aber schwammig: „Den Montag als Öffnungstag in der Ferienzeit vorzusehen ist seitens der Fraktionen gewünscht. Ein Lösungsvorschlag seitens des Freizeitbad-Teams war es gewesen, die DLRG hierfür mit einzubinden. Eine weitere Möglichkeit wäre die Einbeziehung durch externes Personal.“ Vom angesprochenen externen Personal ist in den restlichen Unterlagen zum Tagesordnungspunkt nicht mehr die Rede.
Darin besteht der Konflikt
Und nun folgt der Knackpunkt: Neben der reinen Gebührenordnung und neuen Eintrittspreisen, beschloss der Rat am 3. April auch die Öffnung des Bades an Montagen in den Ferien. An diesen Tagen soll das Bad zwischen 11 und 19 Uhr für die Allgemeinheit geöffnet sein. Zwei Kassenkräfte, je ein Bademeister und ein Rettungsschwimmer sowie drei Kräfte der DLRG sollen dabei auf der Personalseite vor Ort sein. Ob die Kräfte der DLRG dabei während der gesamten Öffnungszeiten präsent sein müssen, oder bei Bedarf – also wenn das Freibad voll ist – hinzugerufen werden sollen, geht dabei nicht hervor. Die VG-Verwaltung beantwortete auf mehrfache, konkrete Nachfragen unserer Zeitung nicht alle Fragen. „Die entsprechende Personalplanung obliegt der Verwaltung“, war die letzte Antwort der Verbandsgemeinde auf oben genannt Frage.
Auch nach der VG-Ratssitzung stellt Bomm klar: Eine durchgehende Betreuung an Montagen kann die DLRG nicht leisten. Der Ratsbeschluss hat auch in der DLRG Vallendar für Unruhe gesorgt. Zwar habe man nicht an die Auflösung des Vereins gedacht, klar war aber, dass die DLRG die Kosten für das Training im Freizeitbad nicht hätte stemmen können, was zu Existenzängsten geführt habe, so Bomm. „Die Aufsichtsstunden sind definitiv nicht leistbar“, erklärt die Vorsitzende DLRG Vallendar gegenüber dieser Zeitung. Sollte sich an all dem nichts ändern, „müssen wir uns um unsere Existenz fürchten und eventuell einen Plan B für die Zukunft der DLRG erstellen“.

Fraktionen beantragen Sondersitzung
Bereits auf der Ratssitzung Anfang April gab es die Nachfrage seitens des Rates, ob die Bereitstellung von drei Kräften an Montagen in den Ferien mit der DLRG abgesprochen sei. Auf diese Nachfrage habe VG-Bürgermeister Adolf T. Schneider bestätigt, dass es Rücksprachen gab – so erinnern sich mehrere Anwesende. Im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung hätte sich dann ein anders Bild in der Causa ergeben, das ging aus Gesprächen hervor, die unsere Zeitung mit Ratsmitgliedern führte. Man „fühlte sich getäuscht“ heißt es sogar. Auch wird davon gesprochen, dass sich die Beschlussunterlagen zu diesem Punkt im Vorfeld der Sitzung „andauernd geändert haben“, das sei „total unübersichtlich“ gewesen. Dazu – sowie zu einem ausführlichen Fragenkatalog zu dieser Causa – äußerte sich die Verbandsgemeinde nicht vor Redaktionsschluss.
Um die Thematik rund um die Gebührenordnung und die DLRG Vallendar erneut zu besprechen, beantragten die Fraktionen eine Sondersitzung. Seitens der Verbandsgemeinde wurde diese als nicht-öffentlich eingestuft, was auch bei den Ratsfraktionen durchaus für Verwunderung, wenn nicht Verärgerung, sorgte.
Die bisherige Handhabe
Bisher gab es die Übereinkunft, dass die DLRG an Wochenendtagen von Juni bis August Kräfte bereitstellen, die vom Freizeitbad-Team als Verstärkung hinzugerufen werden können, so die DLRG. „Wir hatten jedes Jahr einen ‚Dienstplan‘ für die Wochenenden erstellt“, erklärt Bomm. „Hier galt jedoch die Regelung, dass wir ab einer Besucherzahl von circa 1000 Personen das Personal unterstützen. Hierzu hat die Person, welche zum Dienst eingeteilt gewesen ist, im Bad eine Stunde vor unserem Dienstbeginn nachgefragt, ob wir benötigt werden.“ Hat sich ein Bedarf erst im Laufe des Tages ergeben, stand vonseiten der DLRG jemand in Rufbereitschaft dem Personal des Freibades zur Verfügung, so die Schilderung Bomms. Sollte es unter der Woche zu einem besonders hohen Besucheraufkommen gekommen sein, konnte sich das Freibad-Team ebenfalls bei der DLRG melden – allerdings ohne Garantie, dass jemand vom Verein aushelfen kann.