Von unserem Redakteur Volker Schmidt
Der Grund: ein jahrelanger Streit zwischen Campingplatzbetreiber Valentin Schwarz und der Gemeinde Hatzenport, der darin mündete, dass Schwarz gemeindeeigene Flächen, die er zuvor gepachtet hatte, entzogen wurden.
Betroffen von diesem Schritt sind unter anderem die Dauercamper, von denen sich viele auf besagten Flächen eingerichtet hatten. Zwar hat Schwarz auch noch genügend andere Flächen, die er zur Verfügung stellen könnte. Das ist für die Dauercamper aber keine Alternative. „Ich habe ja auch viel Geld investiert, um den Platz herzurichten“, sagt etwa Jürgen Melchior. „Das ist für mich ein zweites Zuhause.“ Sein Nachbar Dieter Schmitteck ergänzt: „Ich habe seit 15 Jahren einen Wasserplatz. Für mich wäre das ein Grund aufzuhören, wenn ich in die zweite Reihe rücken müsste.“ Für Schmitteck ist der Schuldige an der Misere klar: „Ich finde das total idiotisch von der Gemeinde. Ich habe das Gefühl, das ist ein Alleingang von bestimmten Personen.“
Was die Dauercamper nicht verstehen können, ist, dass die Gemeinde freiwillig auf Pachteinnahmen verzichtet, obwohl sie mit den Flächen eigentlich nichts anfangen kann, da sie inmitten der Grundstücke liegen, die Schwarz gehören. „Die müssen über mein Grundstück, um ihre Parzellen zu erreichen“, sagt Schwarz. Laut dem Campingplatzbetreiber geht es insgesamt um eine Fläche von etwa 1,8 Hektar. Denen gegenüber stehen zehn Hektar, die Schwarz gehören. 2003 hatte Schwarz einen Pachtvertrag über zehn Jahre mit der Gemeinde geschlossen und seitdem Jahr für Jahr 3000 Euro bezahlt. Den Vertrag verlängerte die Gemeinde allerdings nicht. Ortsbürgermeister Albrecht Gietzen sieht gute Gründe für die Entscheidung. Um die genauen Hintergründe nachvollziehen zu können, muss man jedoch in der Historie des Streits weiter zurückgehen. Grob gesagt, geht es um ein gescheitertes Mediationsverfahren im Anschluss an einen Prozess vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz. Durch dieses Mediationsverfahren wollte man versuchen, die Grundlage für eine Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Campingplatzbetreiber zu schaffen. Das Verfahren scheiterte. Über die Gründe dafür gehen die Meinungen auseinander.
Albrecht Gietzen führt einen Grundsatzbeschluss, den der Rat vor dem Mediationsverfahren gefasst hatte, als Hauptargument an. Dieser lautete: „Entweder gelingt es uns, durch das Mediationsverfahren ein Einvernehmen zu erzielen, oder wir verpachten die Flächen nicht mehr weiter.“ Letzteres wurde in die Tat umgesetzt – nicht ohne ein weiteres Gerichtsverfahren. Diesmal vor dem Zivilgericht, das entschied, dass die Flächen geräumt werden müssen. Doch ganz so einfach ist es nicht. Gietzen sagt zwar: „Wir waren mit einem Vermessungsingenieur zur Einweisung in unsere Grundstücksgrenzen auf unseren Grundstücken. Nur so konnten wir nachweisen, dass er die Grundstücke weiterhin unerlaubterweise nutzt.“ Schwarz-Anwalt Jürgen Schneider aus Koblenz hält dagegen, dass das Landesvermessungsamt die Vermessung selbst hätte durchführen müssen, zumal bislang nicht einmal Grenzsteine auf dem Gelände gefunden worden wären, ohne die eine Vermessung nicht möglich sei.
Unterdessen haben die Dauercamper beim Bürgermeister eine Liste mit 100 Unterschriften abgegeben. „Der Ortsgemeinde tut es leid, dass es so weit gekommen ist“, betont Albrecht Gietzen, sagt aber zum Verhältnis mit Schwarz auch: „Eine Chance, dass sich das wieder einrenkt, sehe ich derzeit nicht.“
Hintergrund: Prozesse und das gescheiterte Mediationsverfahren
1993 baute Valentin Schwarz, der die Campinginsel Sonnenwerth bereits seit Beginn der 1970er-Jahre betreibt, auf dem Gelände des Campingplatzes ein Haus – allerdings ohne Baugenehmigung. Das zog einen jahrelangen Rechtsstreit nach sich. 2011 entschied das Verwaltungsgericht Koblenz, dass das Haus abgerissen werden muss. Bis heute steht es aber immer noch – sehr zum Missfallen der Ortsgemeinde, die die Gefahr sieht, dass sie das dauerhaft bewohnte Haus im Falle einer Genehmigung erschließen müsste, zum Beispiel durch eine kostspielige Brücke.
Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts hat er damals Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) eingelegt und ein zweijähriges Mediationsverfahren angeregt, erklärt Schwarz-Anwalt Jürgen Schneider aus Koblenz auf Nachfrage der RZ. Zu diesem kam es letztlich auch unter Vorsitz der OVG-Richterin Dagmar Wünsch und unter Beteiligung von Schwarz, der Gemeinde und des Kreises Mayen-Koblenz. Über den Inhalt des Mediationsverfahrens hat man Stillschweigen vereinbart. Jedoch dürfte es darum gegangen sein, welche baulichen und vertraglichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, damit eine dauerhafte Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Campingplatzbetreiber gewährt werden kann. Letztlich wurde eine Vereinbarung aufgesetzt. Und ab diesem Punkt gehen die Meinungen von Schwarz und Gietzen auseinander.
Schwarz sagt: „Die Gemeinde war nicht bereit, die Vereinbarung zu unterzeichnen.“ Gietzen hält dagegen: „Die Mediationsvereinbarung wurde von der Gegenseite nicht angenommen.“ Fest steht wohl nur, dass der Gemeinderat – „zähneknirschend“, wie Gietzen betont – für die Unterzeichnung der Vereinbarung gestimmt hat. In der Folge sei es aber mit Schwarz zu weiteren Streitigkeiten gekommen, die das Vertrauensverhältnis nachhaltig belastet hätten, erklärt der Ortschef. „Es ging um Grundstücke ohne Eigentümer, die nichts mit der Mediationsvereinbarung zu tun hatten“, sagt er. Die Folge: Gietzen ließ die gesetzte Frist am 31. Mai 2012 verstreichen, um sich noch mal mit dem Gemeinderat zu beraten, wie er sagt. Danach habe man aber „der Mediationsvereinbarung – ich gebe zu: mit Verspätung – zugestimmt“.
Im Juni 2012 hatte sich der damalige Schwarz-Anwalt Matthias Krist bei Richterin Wünsch über das Verhalten der Gemeinde beschwert. Letztere habe erklärt, „dass sie jetzt der Mediationsvereinbarung nicht mehr beziehungsweise nur unter Bedingungen zustimme“, heißt es in dem Brief, der der RZ vorliegt. Eine Einigung gibt es bis heute nicht.
Für das Haus auf der Campinginsel hat Betreiber Valentin Schwarz nachträglich einen Bauantrag gestellt. Der zuständige Kreis antwortet auf Nachfrage: „Ein Bauantrag aus dem Jahr 2013 liegt vor, konnte aber bislang nicht abschließend bearbeitet werden, weil dafür vom Antragsteller weitere Voraussetzungen erfüllt werden müssten, die im Mediationsverfahren festgelegt wurden und daher ebenfalls der vereinbarten Vertraulichkeit unterliegen. Der Bauantrag ist derzeit nicht genehmigungsfähig.“ vos