Auf dem Koblenzer Hauptfriedhof gibt es schon seit zehn Jahren die Ruhestätte der Allerkleinsten. Hier werden Sternenkinder beerdigt - Babys, die bei ihrem Tod zu klein waren, um vor dem Gesetz als Person zu gelten. Das Gesetz wird nun geändert: Wenn die Eltern dies wünschen, können bald auch Sternenkinder Geburts- und Sterbeurkunden bekommen und damit offiziell beerdigt werden. Das Koblenzer Grabfeld wird es dennoch weiter geben.
Annette Hoppen
Koblenz - Auf dem Koblenzer Hauptfriedhof gibt es schon seit zehn Jahren die Ruhestätte der Allerkleinsten. Hier werden Sternenkinder beerdigt – Babys, die bei ihrem Tod zu klein waren, um vor dem Gesetz als Person zu gelten. Das Gesetz wird nun geändert: Wenn die Eltern dies wünschen, können bald auch Sternenkinder Geburts- und Sterbeurkunden bekommen und damit offiziell beerdigt werden. Das Koblenzer Grabfeld wird es dennoch weiter geben.
Koblenz – 271 Kinder, beerdigt auf einer Fläche, die vielleicht gerade einmal 20 Quadratmeter misst: Das „Grab der Allerkleinsten“ auf dem Koblenzer Hauptfriedhof – nur auf den ersten flüchtigen Blick scheint es eine Ruhestätte zu sein wie jede andere.