Koblenz
Städtebund: Koblenz muss Grundstückskäufer vor Bomben warnen

Unerwartete Probleme aus dem Untergrund: Im Koblenzer Stadtteil Güls verunsichern Funde von Weltkriegsbomben in einem Neubaugebiet die Bauherren. Im Oktober 2014 wurde dieses Exemplar geborgen. Hätte die Stadt das Baugebiet absuchen müssen? Andere Kommunen wie zum Beispiel Konz (Kreis Trier-Saarburg) haben genau das getan. Foto: Sascha Ditscher

Sascha Ditscher

Koblenz. Seit Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg im Neubaugebiet Südliches Güls aufgetaucht sind, fragen sich die Koblenzer: Darf die Stadt Grundstückskäufer im Unklaren über mögliche Gefahren lassen? Darf sie gar abwiegeln?

Unerwartete Probleme aus dem Untergrund: Im Koblenzer Stadtteil Güls verunsichern Funde von Weltkriegsbomben in einem Neubaugebiet die Bauherren. Im Oktober 2014 wurde dieses Exemplar geborgen. Hätte die Stadt das Baugebiet absuchen müssen? Andere Kommunen wie zum Beispiel Konz (Kreis Trier-Saarburg) haben genau das getan. Foto: Sascha Ditscher

Sascha Ditscher

Von Ursula Samary und Peter Burger

„Keine Sorge, da ist nichts!“, beruhigte ein Vertreter der Stadt künftige Häuslebauer. Bis im vergangenen Herbst die ersten noch scharfen Bomben im Baugrund entdeckt wurden. Wie sieht es aus mit der Pflicht zur Transparenz: Muss eine Kommune die Käufer nicht warnen, dass unter dem neuen Bauland womöglich eine Zeitbombe tickt?

Auf jeden Fall, meint Winfried Manns, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied beim Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz. Der frühere Bürgermeister der Verbandsgemeinde und Stadt Konz hat, wie er sagt, einige Erfahrungen mit Altlasten. Als auf einem ehemaligen Gelände eines im Krieg schwer bombardierten Unternehmens ein Wohngebiet entstehen sollte, hat seine Gemeinde das Gelände auf Bomben absuchen lassen und die Kosten auf die Grundstückspreise umgelegt, wie Manns sagt und betont. „Das ist keine 100-prozentige Sicherheit. Denn danach ist trotzdem noch eine Bombe gefunden worden.“

Kommune informiert aktiv über Gefahren

Für ihn ist aber auch eine zweite, transparente Lösung denkbar: Die Kommune informiert die Grundstückskäufer über denkbare Gefahren und verständigt sich mit ihnen darauf, dass man sich bei Funden an eventuellen Kosten angemessen beteiligt. Wie die Stadt Koblenz vorgegangen ist, weiß Manns nicht und kann er nicht beurteilen. „Ich kann ihr auch nichts vorschreiben. Aber meine persönliche Meinung ist“, dass eine städtische Beteiligung an Kosten, die einem Käufer durch eine Bombe zusätzlich entstehen, zumutbar sei, wie er sagt. Die eigentliche Entschärfung durch den Kampfmittelräumdienst des Landes ist dabei für die Bürger kostenlos.

Die Stadt Koblenz war in die Kritik geraten, weil sie künftige Bauherren nicht über möglichen Sprengstoff im Boden informiert hatte. Schlimmer noch: Ein Gülser Häuslebauer meldete sich jetzt bei unserer Zeitung. Im Rahmen der Kaufverhandlungen sei im Herbst auch das Thema Bombenbelastung angesprochen worden. „Der Vertreter der Stadt Koblenz hat dazu dann nur gesagt: ,Machen Sie sich da mal keine Sorgen, da ist nichts.‘“ Kurz nach der Beurkundung des Kaufvertrags wurde der erste Blindgänger entschärft. Das neue Wohngebiet liegt in einem Areal, das Ende 1944 Ziel schwerster Bombenangriffe war. Aber das Ereignis, das sich bei Älteren ins Gedächtnis eingebrannt hat, ist jüngeren Menschen oder Auswärtigen womöglich völlig fremd.

Generell lautet der Rat von Manns: Wer bauen will, sollte immer eine Bauvoranfrage stellen, um sich über die Bedingungen zu informieren. Die Antwort koste maximal 150 Euro – aber die Kommune hafte für falsche Angaben. Mit der Anfrage an die Baubehörde (des Kreises oder der Stadt) lasse sich früh erfahren, wie es um die Bebaubarkeit eines Grundstückes, mögliche Auflagen und Besonderheiten steht. „Aber diese Fragen muss man auch stellen.“ Manns, der in Konz mit 53 Bebauungsplänen nahe der Luxemburger Grenze die Nachfrage nach bezahlbarem Baugrund bediente, hat auch seine Meinung zu Problemen an Hängen: Kommunen sollten danach bei neuen Wohngebieten an einer Hanglage geologisch untersuchen lassen, ob sich durch den Bau von Häusern die Wasserführung im Untergrund ändern könnte.

Auch diese Gutachterkosten ließen sich unter Grundstücksbesitzern umlegen, meint er. Besondere Sensibilität wie auch Transparenz sieht der Vertreter des kommunalen Spitzenverbands auch dann angebracht, wenn Flächen, die in früheren Jahren als Müllkippe dienten, neu genutzt werden sollen. Niemand könne wissen, wie sich der alte Müll chemisch umwandele und auch die Oberfläche beeinflusse, sagt Manns.

Top-News aus der Region