Die ausführliche Prüfung des Rechtsamts indes hat ergeben, dass die „Verwendung des Schängels als Ampelsymbolbild nicht den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entspricht und daher unzulässig ist“. Von einer Verwirklichung der Schängelampel werde vor allem „wegen haftungsrechtlichen Risiken dringend abgeraten“.
Hauptgrund der Absage ist, wie es in der dreiseitigen Begründung heißt: „Die charakteristische Körperhaltung des Schängels gewährleistet die erforderliche Unterscheidung zwischen ,Gehen' und ,Stehen' nicht, eine entsprechende Anpassung/Veränderung der Körperhaltung ist nicht ohne Verfremdung der Symbolfigur möglich.“ Bei den Mainzelmännchen und anderen Ampelmännchen indes gebe es eine klare Unterscheidung bei der Körperhaltung für „Gehen“ und „Stehen“. So wie dies in der Straßenverkehrsordnung beim Sinnbild „Fußgänger“ vorgeschrieben ist.
Sollten durch Schängelampeln „Irritationen“ hervorgerufen und so Schäden verursacht werden, etwa weil die Zeichen bei einer Rot-Grün-Blindheit nicht oder falsch verstanden würden, würden „sich daraus haftungsrechtliche Konsequenzen für die Stadt ergeben“. Dies könne so weit führen, dass die Stadt verantwortliche Mitarbeiter in Regress nehmen könne und sich diese strafrechtlich haftbar machen würden.
Antragsteller Schupp weiß natürlich, dass Koblenz „andere und wichtigere Probleme zu lösen hat“. Dennoch: Die Schängelampel ist für ihn eine Herzensangelegenheit. Daher kritisiert er die Ablehnung deutlich: „Ich finde es einfach nur traurig, dass unsere Verwaltung immer nur nach Gründen sucht, um tolle Ideen vom Tisch zu bekommen.“
Schupps Schängelampel-Symbol hat die Koblenz-Touristik aufgegriffen und leicht verändert. Für ihn ist klar: „Der Unterschied zwischen ,Gehen' und ,Stehen' ist ganz klar zu erkennen.“ Vielleicht seien andere Städte mutiger, weil sie „stolz darauf seien, so ein Alleinstellungsmerkmal zu haben“.
Vor zweieinhalb Jahren hatte der WGS-Fraktionschef im Stadtrat den Antrag wie folgt begründet: „Diese witzigen Accessoires führen nicht nur zu mehr medialer Beachtung und können sich zu beliebten Fotomotiven entwickeln.“ Sie würden auch zu erhöhter Aufmerksamkeit vor Ampeln führen, vor allem bei Kindern. In Wien hätte eine wissenschaftliche Studie ergeben, dass Ampelsymbole Ampeln sichtbarer machen würden und die Zahl der Menschen, die eine Straße bei Rot queren, gesunken sei.
Zur Absage des Rechtsamts teilt Schupp nun weiter mit: „Wir machen uns dann lieber in die Hose, weil es könnte ja sein, dass ein Farbenblinder, der sonst an jeder Ampel stehen bleibt, wenn das Licht oben leuchtet und meist auch ein Tonsignal zu hören ist, wenn man gehen darf, nun total verwirrt wird.“ Auf der ganzen Welt seien alle Ampeln gleich: oben immer rot und unten immer grün.
Das Argument zur fehlenden Unterscheidung bestärke ihn nur darin, dass „so lange etwas geprüft und gesucht wird, bis man was gefunden hat, dass es nicht machbar ist“. Schupp findet es „schade, dass manche Verwaltungsmitarbeiter Koblenz nicht so lieben, wie ich es als echter Kowelenzer mache“. Abschließend fragt er: „Warum können wir nicht unser Wahrzeichen auch auf den Ampeln der Altstadt erstrahlen lassen und somit unsere Liebe zum Schängelche Ausdruck verleihen?“