Stadt Koblenz durfte Aufruf zur Büchel-Blockade nicht verbieten
Koblenz/Büchel
Stadt Koblenz durfte Aufruf zur Büchel-Blockade nicht verbieten
Hermann Theisen (Dritter von links) und sein Anwalt konnten jetzt einen juristischen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Koblenz verbuchen.
Dieter Junker
Koblenz/Büchel - Das Verbot der Stadt Koblenz, ein Flugblatt zur Blockade des Fliegerhorstes Büchel vor dem Koblenzer Hauptbahnhof zu verteilen, war rechtswidrig.
Von unserem Mitarbeiter Dieter Junker
Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und gab damit der Klage von Hermann Theisen aus Heidelberg recht. Nach Ansicht der Richter stellt das Verbot der Stadt Koblenz einen „gewichtigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit“ dar, da durch die Untersagung der Verteilung eines Flugblattes, das einen Aufruf zur Teilnahme an einer Versammlung zum Gegenstand hat, die Möglichkeit zur Verbreitung ...