Koblenz/Büchel
Stadt Koblenz durfte Aufruf zur Büchel-Blockade nicht verbieten

Hermann Theisen (Dritter von links) und sein Anwalt konnten jetzt einen juristischen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Koblenz verbuchen.

Dieter Junker

Koblenz/Büchel - Das Verbot der Stadt Koblenz, ein Flugblatt zur Blockade des Fliegerhorstes Büchel vor dem Koblenzer Hauptbahnhof zu verteilen, war rechtswidrig.

Von unserem Mitarbeiter Dieter Junker Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und gab damit der Klage von Hermann Theisen aus Heidelberg recht. Nach Ansicht der Richter stellt das Verbot der Stadt Koblenz einen „gewichtigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit“ dar, da durch die Untersagung der Verteilung eines Flugblattes, das einen Aufruf zur Teilnahme an einer Versammlung zum Gegenstand hat, die Möglichkeit zur Verbreitung ...

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region