Rechtsanspruch ab 2026/27
So plant Koblenz die Ganztagsbetreuung in Grundschulen
Die Grundschule in Wallersheim ist eine von drei in Koblenz, die im Zusammenhang mit dem Ganztagsförderungsgesetz umgebaut werde
Die Grundschule in Wallersheim ist eine von drei in Koblenz, die im Zusammenhang mit dem Ganztagsförderungsgesetz umgebaut werden sollen.
Mirco Klein

Bis 2029 werden alle Kinder im Grundschulalter einen Rechtsanspruch auf acht Stunden Betreuung haben. Schon ab dem neuen Schuljahr gilt das für Erstklässler. Die Stadt erklärt, wie sie den Anspruch an allen 25 Grundschulen erfüllen will.

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Wenn Kinder aus der Kita in die Grundschule wechseln, gibt es aktuell in vielen Familien eine Betreuungslücke am Nachmittag. Das Ganztagsförderungsgesetz – kurz Gafög – soll das ändern. Ab dem Schuljahr 2026/27 haben zumindest Erstklässler Anspruch auf eine ganztägige Förderung, bis zum Jahr 2029 alle Grundschüler.

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