So bewertet das Koblenzer Rechtsamt das Zeigen von Antifa-Symbolen im Stadtrat
Ein paar Tage vor dem Eklat am Donnerstag im Koblenzer Stadtrat hatte CDU-Stadtrat Andreas Biebricher eine Anfrage im Ältestenrat gestellt: Ist das offene Tragen von Antifa-Symbolen im Stadtrat zulässig? Biebricher nahm Bezug auf einen Vorfall im Bundestag, wo dessen Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) eine Abgeordnete der Linken wegen des Tragens eines Antifa-Stickers gerügt hatte.
Die Antwort des Koblenzer Rechtsamts im Wortlaut:
„Bei der sogenannten Antifa handelt es sich nach verbreitetem Verständnis nicht um eine bestimmte, klar umgrenzte Organisation oder Vereinigung, sondern um den Oberbegriff für verschiedene, im Regelfall eher locker strukturierte, ephemere autonome Strömungen der linken bis linksextremen Szene.