Rückblick: Der Überfall am 3. Januar 2018 auf jene Shisha-Bar sorgte für Aufsehen: Fünf Männer drangen bewaffnet mit Baseballschlägern und Eisenstangen, die sie auf einer nahen Baustelle geklaut hatten, in die Bar ein und zerschlugen das Mobiliar. Mittäter demolierten derweil von außen die Fassade und Fenster. Zwei Männer wurden bei dem brutalen Angriff verletzt, einer erlitt Stichwunden. Es entstand ein Schaden von rund 5000 Euro.
Schnell sickerte durch, dass die Tat ein Vergeltungsschlag im Rockermilieu war. Denn der Geschäftsführer der Bar, die mit den Bopparder „Hells Angels“ in Verbindung gebracht wird, soll wenige Wochen vor dem Überfall einen Cousin des jetzt angeklagten Präsidenten der GNN zusammengeschlagen haben. Er soll sich zudem abfällig über die ethnische Herkunft, der der Präsident angehöre, geäußert haben.
Mutmaßlicher Anführer hatte sich abgesetzt
Bereits im Juli 2019 hat das Landgericht neun Männer wegen des Überfalls zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Doch der mutmaßliche Anführer fehlte bei dem Prozess damals auf der Anklagebank. „Wir mussten gegen ihn weiter ermitteln, und er hatte sich nach Bosnien abgesetzt“, erklärt Oberstaatsanwalt Thorsten Kahl, warum der Prozess gegen den mutmaßlichen „Rockerklub-Präsidenten“ erst jetzt beginnt.
Dem Angeklagten droht nun eine längere Haftstrafe, denn er muss sich zudem wegen räuberischer Erpressung in Verbindung mit einem Drogengeschäft verantworten: Laut Anklageschrift hat der 27-Jährige 2016 einem Dealer aus Rheinbrohl für 10.000 Euro eine verbotene Kräutermischung auf Kommission verkauft. Vereinbart wurde eine 14-tägige Rückzahlung à 200 Euro. Nachdem Ende 2017 noch 5000 Euro Schulden übrig waren, forderte der Angeklagte plötzlich 1000 Euro Zinsen vom Dealer.
Trotz rascher Rückzahlung der restlichen Summe bestand der Mann auf Zahlung der Zinsen und drohte bei Nichtzahlung mit Bluttaten im familiären Umfeld des Dealers. Der Angeklagte hat zum Prozessauftakt am Dienstagmorgen alle Vorwürfe eingeräumt. Deswegen wird es wohl ein kurzer Prozess werden. Am nächsten Verhandlungstag am 13. Juli könnte bereits das Urteil fallen und der Haftbefehl gegen den Mann wegen seines Geständnisses außer Vollzug gesetzt werden.