1 Der Aufenthalt im öffentlichen Raum in Koblenz ist ab Donnerstagfrüh nur allein oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet, wobei Kinder beider Hausstände bis einschließlich sechs Jahre nicht gezählt werden.
Sehr hoher Inzidenzwert: Für Koblenz gelten nun nächtliche Ausgangssperre und weitere Einschränkungen

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