Prostituierte soll Bekannten erstochen haben - Langes Vorstrafenregister und Einblicke in die Psyche durch mehrere Videos
Schockprozess um zersägte Leiche: Angeklagte war schon vorher auffällig
In einer Wohnung im Koblenzer Altengraben soll eine Frau an Weihnachten 2021 einen Bekannten getötet haben.
Doris Schneider

Es ist ein Prozess, den die Verfahrensbeteiligten sowie die zahlreichen Zuschauer am Landgericht in Koblenz wohl nie vergessen werden: Auch am dritten Verhandlungstag muss sich eine 26-jährige Prostituierte wegen Totschlags vor der 14. Strafkammer um Richter Rupert Stehlin verantworten. Sie soll einen Bekannten am 2. Weihnachtsfeiertag 2021 mit einem Messer erstochen und anschließend zersägt haben, weil dieser sie um 4000 Euro beraubt haben soll.

In einer Wohnung im Koblenzer Altengraben soll eine Frau an Weihnachten 2021 einen Bekannten getötet haben.
Doris Schneider

Am aktuellen Verhandlungstag kamen weitere Informationen zu ihrer Person, zu ihrer Lebenssituation sowie zu ihren Vorstrafen zur Sprache. Ein Polizeibeamter berichtete, dass er im November 2020, kurze Zeit nach Ende seines Dienstes, von seiner Freundin angerufen worden. Von seiner Lebensgefährtin erfuhr er damals, dass die Angeklagte in der Nähe ihrer Wohnung mit einem Messer bewaffnet durch die Koblenzer Innenstadt lief. Da das Paar genau gegenüber wohnte, parkte der Polizist kurzerhand seinen Wagen und suchte die mit dem Messer bewaffnete Beschuldigte.

Frau wollte das Messer nicht hergeben

Als er die Frau, die er nicht persönlich kannte, antraf, stellte er sich als Polizist vor und forderte das Messer von ihr. Die Frau gab es ihm nicht, steckte es stattdessen hinter ihrem Rücken in die Hose. Der Polizist forderte sie erneut auf, das Messer herauszugeben, doch die Frau weigerte sich. Daraufhin entwaffnete der Polizistin die Albanerin und fixierte sie, bis zunächst ein Passant sowie kurze Zeit später weitere Polizisten zur Hilfe kamen. Im Laufe der Fixierung spuckte die Angeklagte zudem auf den Polizisten.

Dem Polizisten und seiner Lebensgefährtin war die 26-Jährige schon häufig in Jahren zuvor aufgefallen. So hätte sie immer wieder so laut in ihrer Wohnung gesungen, dass man sie sogar auf der anderen Straßenseite innerhalb der Innenstadt in Koblenz hörte. Auch in der Stadt habe man sie oft gehört, wie sie pöbelnd durch die Innenstadt ging oder Menschen von ihrem Fenster aus beschimpfte.

Viele Probleme mit Drogen

Im Kindesalter zog die 26-Jährige von Neuwied nach Koblenz. Nach der Mittleren Reife versuchte sie die Allgemeine Fachhochschulreife zu erlangen, was jedoch aufgrund ihrer Drogenproblematik scheiterte. Anschließend absolvierte sie eine Ausbildung, die sie ebenfalls wegen ihres Betäubungsmittelkonsums im dritten Lehrjahr vorzeitig abbrechen musste. Regelmäßig konsumierte sie schon als Teenager Cannabis und Amphetamine.

„Nach der Entzugsklinik hat sie sich deutlich gebessert“, berichtete ein Zeuge, der mit der Angeklagten befreundet ist. Zur Tat sagte dieser: „Ich habe mit so etwas absolut nicht gerechnet. Das ist ein sehr liebes Mädchen.“

Ich habe mit so etwas absolut nicht gerechnet.

Ein Zeuge, der mit der Angeklagten befreundet ist, zu der Tat.

Mehrere abgespielte Videos, die für die Öffentlichkeit allerdings lediglich hör- und nicht sichtbar waren, die die Angeklagte in den sozialen Medien online stellte, offenbarte den psychischen Zustand der 26-Jährigen. So berichtete sie, mutmaßlich im Drogenrausch, dass sie die Tochter von Adolf Hitler sei. Zudem erklärte sie im Video: „Es ist ganz schön schwer, eine Leiche zu entsorgen.“

Es ist ganz schön schwer, eine Leiche zu entsorgen.

Das sagte die Angeklagte in einem Video.

Im Bundeszentralregister sind insgesamt zehn Vorstrafen vermerkt. Unter anderem wegen Diebstahls, Erschleichens von Leistungen, gemeinschaftlichen Diebstahls, vorsätzlichen Vollrauschs, vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung. Mehrfach wurde sie zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt, überwiegend am Amtsgericht Koblenz verurteilt wurde.

Vermindert schuldfähig?

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll die 26-Jährige das Opfer erstochen haben, weil sie ihn verdächtigt haben soll, ihr einen Betrag von knapp 4000 Euro gestohlen zu haben. Aufgrund ihrer psychischen Disposition soll die Angeklagte den Totschlag im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit begangen haben. Der Prozess wird von der 14. Strafkammer um Richter Rupert Stehlin am Landgericht Koblenz fortgesetzt.

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