Wer glaubte, die Pläne von Vonovia komplett aufhalten zu können, lag von Anfang an falsch. Niemand kann einem Investor verbieten zu bauen, sofern dieser sich an Baugesetzbuch, Landesbauordnung und die örtlichen Vorgaben hält. Alles andere würde dem Geist des Grundgesetzes entgegenstehen.