An der Aktion beteiligen sich alle städtischen Ämter, die über Grundbesitz verfügen beziehungsweise diesen verwalten. Den Koblenzern mit Grundbesitz, den Wohnungsbaugesellschaften sowie anderen Koblenzer Behörden und Institutionen wird die Möglichkeit eröffnet, auf freiwilliger Basis die Aktion der Stadt Koblenz durch den Einsatz eines Schädlingsbekämpfers zu unterstützen. Eine gesonderte Erlaubnis ist dafür nicht erforderlich. Bei der Durchführung der Rattenbekämpfung sind jedoch ein paar Hinweise unbedingt zu beachten:
- Die Rattenbekämpfung hat lediglich in unbedingt notwendigem Umfang zu erfolgen.
- Die Bekämpfung der Ratten ist stets durch einen von der IHK geprüften Schädlingsbekämpfer unter Anwendung von amtlich zugelassenen chemischen Mitteln durchzuführen.
- Die Köder sind verdeckt und gezielt gegen Ratten auszulegen. Ein Verschleppen durch die Ratten muss ausgeschlossen sein.
- Die Köder sind außerhalb von Gebäuden nur in abschließbaren Behältnissen auszulegen.
- Soweit Köder im Regenwasserkanal oder in Brunnenbereiche gebracht werden sollen, ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord zu beteiligen.
- Das Auslegen von Ködern in der Nähe von Gewässern ist aufgrund von drohenden Schäden für die Fischpopulation nicht gestattet.
- Tote Ratten sind so zu beseitigen, dass diese keine Gefahrenquelle für Menschen und/oder Tiere darstellen können. Die Beseitigung kann im städtischen Konfiskatbehälter (Standort Berufsfeuerwehr) erfolgen.
- Sobald kein Fraß mehr festgestellt wird, ist das Auslegen der Köder einzustellen. Nicht aufgenommene Köder sind bis spätestens 3. April zu entfernen.
- Über die Maßnahme ist ein Kontrollbuch zu führen, das spätestens 14 Tage nach Ablauf der Bekämpfung dem Ordnungsamt der Stadt zur Kontrolle vorzulegen ist. red