Begangen haben soll er die Taten zwischen November 2008 und März 2021 an seinen jeweiligen Wohnorten im nördlichen Rheinland-Pfalz. Der Angeklagte hat die Vorwürfe weitgehend eingeräumt, bestreitet aber klar jede Form von Vergewaltigung (die RZ berichtete).
Eine heute 19-Jährige wurde nun als Zeugin gehört. Diese hatte sich Ende 2020 auf eine Anzeige des Angeklagten gemeldet, um für ihn Produkte zu beschreiben und zu bewerten. Ihr erstes Objekt war eine Wasserwaage, wie sie im Zeugenstand sagte, aber es gab auch Damen-Oberbekleidung, Unterwäsche und Strumpfhosen. Bei zwei der Treffen sei sie von ihrem Großvater begleitet worden, der war aber zum dritten Termin verhindert. Bei dieser Gelegenheit habe der Angeklagte sie aufgefordert, mit ihm ans Lager zu fahren und dort weitere Produkte abzuholen. Hier sollte sie sich Waren aussuchen.
Unterwäsche, Schuhe und Schminke gelagert
„Da waren Unterwäsche, Schminke und Schuhe, die lagerten in einer Art Badezimmer mit Toilette“, erinnerte sich die junge Frau. „Dann sagte er, ich solle die Sachen anziehen, damit er Fotos davon machen könne. Davon war vorher nicht die Rede, das war mir unangenehm“, berichtete sie weiter.
Sie entschied sich für neutrale Oberbekleidung. „Er wollte mich aber penetrant überreden, auch die Unterwäsche anzuziehen“, ergänzte sie. Da sie als Ausrede angab, die Bekleidung würde ihr nicht passen, nahm der Angeklagte ihre Maße. „Er nahm mit einem Maßband den Umfang meiner Brust, Taille und Hüfte. Das Messen der Brust dauerte merklich länger. Auch behauptete er mehrmals, er sei ausgerutscht und berührte dabei drei- bis viermal meine Brust mit dem Daumen und der Seite der Hand“, erzählte die 19-jährige.
19-jährige Zeugin bemerkte beim Umziehen zwei Kameras
Schließlich willigte sie in Fotos in BH und Strumpfhose ein. „Aber meine Unterhose war noch drunter“, betonte sie. Dreimal zog sie sich in dem Badezimmer um und bemerkte dabei zwei Kameras: „Eine stand auf dem Regal mit der Schminke und eine auf der Fensterbank. Beide waren in den Raum gerichtet und standen etwas verdeckt hinter der Schminke und einer Pflanze.“
Sie hatte das Gefühl, ungefragt gefilmt zu werden, sprach den Angeklagten aber nicht darauf an. Die Situation endete für sie mit einem Anruf des Großvaters, der sie abholen wollte. „Eine Bezahlung habe ich nicht bekommen“, bemerkte sie abschließend. Der Angeklagte hatte angegeben, überall auf seinem Grundstück Sicherheitskameras installiert gehabt zu haben, dies sei durch Hinweisaufkleber „Videoüberwachung“ kenntlich gemacht gewesen.
Länger dauerte die Befragung einer heute 27-jährigen Zeugin, die den Angeklagten mit 13 Jahren kennenlernte. Ihre Mutter hatte damals eine Anzeige des Mannes zu Fotoshootings gesehen und begleitete ihre Tochter auch zu einem ersten Besuch. Beide wohnten mehrere Tage im damaligen Haus des Angeklagten. Es kam zu mehreren weiteren Treffen. Dabei entstanden diverse Fotoserien sowie ein Video, auf denen die junge Frau auch unbekleidet zu sehen ist. Weiter erinnerte sie sich an sexuelle Handlungen, bei denen der Mann mindestens zwei Finger in ihre Scheide eingeführt habe. Vor Gericht gab sie an, nicht vom Angeklagten bedroht worden zu sein.
Der Prozess wird Ende September fortgesetzt.