Koblenz
Prozess in Koblenz: Nach Rauswurf aus Disco im Suff Handy gestohlen
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Koblenz - Das Amtsgericht Koblenz hat einen 24-Jährigen zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte einem jungen Mann das Handy gestohlen, nachdem er aus der Disco Agostea geflogen war. Der Prozess hatte ein paar Merkwürdigkeiten zu bieten.

Koblenz – Das Amtsgericht Koblenz hat einen 24-Jährigen zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte einem jungen Mann das Handy gestohlen, nachdem er aus der Disco Agostea geflogen war. Der Prozess hatte ein paar Merkwürdigkeiten zu bieten.

Eine Nacht im Oktober 2011, es ist 6 Uhr morgens. Im Agostea geht es hoch her. Für einen 24-jährigen Koblenzer ist die Partynacht jedoch abrupt zu Ende: Weil er sich mit dem DJ anlegt, wird der betrunkene Mann von den Sicherheitskräften vor die Tür gesetzt. Dort trifft er auf einen weiteren stark alkoholisierten Gast. Er verwickelt den 23-Jährigen in ein Gespräch, entreißt ihm kurz darauf das Handy und schlägt ihn anschließend so fest ins Gesicht, dass der Mann zu Boden geht.

Jetzt wurde der Vorfall vor dem Koblenzer Amtsgericht verhandelt. Der Beschuldigte kassierte wegen Raubes im minderschweren Fall eine neunmonatige Bewährungsstrafe. Das Urteil wurde mit Spannung erwartet. Denn der Verteidiger Philipp Grassl hatte zuvor einen Freispruch beantragt.

Als Begründung führte er die Aussage des mutmaßlichen Opfers an. Denn der will seinen Widersacher überhaupt nicht erkannt haben. Er habe bei der Polizei lediglich gesagt, dass das vorgelegte Foto mit dem Konterfei des 24-jährigen Südländers am „ehesten zutreffe„.

Verblüffung herrschte auch darüber, dass der Mann nur ein blaues Auge und ein paar blaue Flecken abbekommen haben will. Bei der Polizei hatte er nämlich ausgesagt, dass ihm durch den Schlag zwei Zähne abgebrochen seien.

Richter Wolfgang Pitz reagierte zunehmend gereizt auf die Aussagen des 23-Jährigen und dessen Freundes, der die Tat zwar gesehen haben will, aber plötzlich auch keine Hinweise mehr zum Täter geben wollte. Das wiederum rief Verteidiger Grassl auf den Plan, und es kam zu einem kurzen Disput, bei dem Richter Pitz deutlich seine Position klarstellte.

Der Angeklagte selbst machte kaum Angaben. Auf seine Erklärung, dass er zu betrunken gewesen sei, um sich an etwas zu erinnern – auch nicht an das Handy – fragte Pitz ihn, welcher Religion er denn angehöre. Er sei zwar Moslem, aber ein „Teilzeittrinker“, so der Angeklagte. „Also wenn ich früher voll war, habe ich ein Bett und einen Eimer gesucht, aber doch kein Handy", sagte Pitz kopfschüttelnd.

Auch die Polizisten, die an dem Morgen durch Zufall in der Nähe des Agostea unterwegs waren, brachten keine Klärung. Sie hatten den Angeklagten nach einer Verfolgungsjagd in einer Hausnische gestellt. Sie konnten sich allerdings daran erinnern, dass das Opfer damals ausgesagt hatte, es sei schon in der Disco zu einem Disput mit einer Gruppe Südländern gekommen.

Für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft war trotz der dürftigen Zeugenaussagen klar, dass sich der Vorfall so zugetragen hat, wie sie es angeklagt hatte. Sie forderte ein Jahr auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Von unserer Mitarbeiterin Ricarda Helm

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