Die 14. Strafkammer um Richter Rupert Stehlin sah es als erwiesen an, dass eine 26-jährige Prostituierte am Zweiten Weihnachtsfeiertag 2021 einen Mann Ende 30 in ihrer Wohnung in der Koblenzer Altstadt mit einem Küchenmesser erstochen und die Leiche anschließend zersägt hatte. Neun Jahre Gefängnis wegen Totschlag, so lautet das Urteil – doch die Frau kommt zunächst auf unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Klinik. Und vielleicht wird sie diese nie mehr verlassen.
Die Frau hatte die Tat laut der 14. Kammer im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen. In diesen Fällen kann Paragraf 63 des Strafgesetzbuches angeordnet werden, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die 26-Jährige sei für die Allgemeinheit gefährlich, denn sie leide an einer extremen Form der Borderline-Persönlichkeitsstörung sowie unter massiven Drogenproblemen. Taten wie diese könnten sich in Zukunft wiederholen.
Höhe der Freiheitsstrafe nach unten korrigiert
Die Kammer folgte mit dem Urteil weitestgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Einzig die Höhe der Freiheitsstrafe korrigierte sie nach unten: Die Oberstaatsanwältin hatte eine Freiheitsstrafe von elf Jahren gefordert, in ihrem Plädoyer betonte sie, dass es in der Koblenzer Justizgeschichte vielleicht zwei Fälle gegeben habe, bei denen ein Täter nach dem Tötungsdelikt derart bestialisch mit der Leiche umgegangen sei.
Die Staatsanwaltschaft bezog sich im Plädoyer auf die Aussagen eines Zeugen, der die Messerattacke eigenen Aussagen zufolge miterlebt hatte. Er verließ danach das Apartment der Frau, rief die Polizei, gab indes nur durch, dass es einen Streit gegeben habe. Die Messerattacke fand keine Erwähnung. Auch eine nicht ganz richtige Adresse gab der Mann durch. Und so konnte die Leiche erst drei Tage nach der Tat gefunden werden.
Frau liegt nackt neben dem Leichnam
Beim Eintreffen der Polizei lag die Frau nackt neben dem zerteilten Leichnam. Wie im Gericht deutlich wurde, hatte die Albanerin sich zuvor über Snapchat mit der Leiche gefilmt, den Getöteten auf die niederträchtigste Art und Weise verspottet. Eine unerträgliche Nachricht für die Angehörigen des Opfers, die als Nebenkläger mit im Gerichtssaal saßen. Ebenso schlimm: Manchmal grinste die Angeklagte die Familie des Opfers kalt an.
Nebenklägervertreter Peter Strüwe kommentierte das unmögliche Verhalten der Angeklagten mit Blick auf ihre Unterbringung in einer geschlossenen Klinik so: „Sie kommen da frühestens raus, wenn ihre Haare grau, ihre Haut faltig – und wir alle schon im Ruhestand sind.“ Eine Prognose, die nicht unwahrscheinlich ist: 10 Prozent aller so untergebrachten Täter bleiben lebenslang in der Klinik; die Unterbringungsdauer richtet sich nach dem Therapieerfolg, ist zeitlich nicht begrenzt.
Revision gegen das Urteil ist möglich
Im Mittelpunkt des Streites zwischen der Angeklagten und dem Opfer stand wohl Geld, welches die 26-jährige Albanerin für eine Schönheits-OP angespart hatte. Am Tattag konnte sie es in der Wohnung nicht finden, nahm offenbar an, dass das Opfer – laut Polizeiaussagen womöglich ein Zuhälter – ihr das Geld gestohlen hatte. Doch die Polizei konnte die Summe später in der Wohnung der Frau finden – zwischen Schuhpaaren versteckt.
Als Richter Stehlin der 26-Jährigen das Rechtsmittel der Revision erklärte, nickte und lächelte sie. Es könnte theoretisch noch gegen das Urteil eingelegt werden.