Koblenzer Stadtrat setzt engere Grenzen durch neuen Bebauungsplan - Investor Christian Seitz: Halten an unseren Plänen unverändert fest
Projekt verzögert sich: Wie geht es weiter mit Quartier auf Gelände der Koblenzer Brauerei?
Auf dem alten Brauereigelände in Stolzenfels ist ein neues Wohnquartier geplant.
Peter Karges

Ein neues Hotel, dazu 400 Wohneinheiten, eine Kita und ein Parkhaus: In Stolzenfels soll auf dem Gelände der ehemaligen Koblenzer Brauerei bekanntlich ein neues Quartier entstehen. Doch die Insolvenz der Brauerei hat das Verfahren komplett überlagert und verzögert. Der Koblenzer Stadtrat hat jetzt den Bebauungsplan geändert – auch, um einem möglichen Verkauf an einen anderen Investor vorzubeugen.

Mitte November 2023 hatte die Brauerei Insolvenz anmelden müssen. Die Suche der Insolvenzverwalter nach einem neuen Investor blieb erfolglos. Das komplette Areal samt Brauerei hatte 2018 indes ein anderer Investor erworben: Christian Seitz. Der Plan des Bayern ist, hier für viele Millionen Euro ein gänzlich neues Quartier zu entwickeln. Bis zur Bundesgartenschau 2029 sollten das Hotel, 400 Wohnungen (auch für betreutes Seniorenwohnen, insgesamt 20 Prozent bezahlbarer Wohnraum) und eine Kita fertig sein.

Auch die alte Brauerei sollte neu aufgebaut werden. Neben der Insolvenz der Brauerei dürften die extremen Preissteigerungen im Bausektor dazu beigetragen haben, dass sich das Projekt deutlich verzögert hat. „Christian Seitz ist noch im Boot“, sagte Frank Hastenteufel, Leiter des Koblenzer Amts für Stadtentwicklung und Bauordnung, auf RZ-Anfrage. Mitte Juni soll es ein Gespräch geben, wie es weitergeht. Schließlich haben Seitz und seine Mitstreiter bereits viel Zeit und Geld in das Projekt investiert.

Bislang gab es einen “schlanken Bebauungsplan"

Für das Gelände gab es bislang einen sogenannten „schlanken Bebauungsplan, mit einer hohen Flexibilität der Festsetzungen, allerdings im Zusammenspiel mit und im Vertrauen auf noch zu vereinbarende städtebauliche Durchführungsverträge insbesondere zu den Themenfeldern Erschließung, Mobilitätskonzept, Wohnraumkonzept, Energie- und Klimaanpassungskonzept und Errichtung einer Kindertagesstätte“, wie es in der Beschlussvorlage des Rats heißt.

Basis war eine städtebauliche Entwurfsplanung, die in enger Abstimmung mit den Welterbehütern des Weltkulturerbes Oberes Mittelrheintal entstanden ist und auch dem Gestaltungsbeirat der Stadt. Dieser Entwurf sollte Verbindlichkeit erlangen, neben der Bauleitplanung auch über die weiteren Durchführungsverträge bzw. städtebaulichen Verträge. Allerdings hat Seitz bis heute bis auf den Umweltvertrag keinen der konkretisierenden Durchführungsverträge unterschrieben.

Wir halten an unseren mit der Stadt eng abgestimmten Planungen zur Entwicklung eines attraktiven Quartiers An der Königsbach in unveränderter Form fest.

Investor Christian Seitz

Der Investor selbst teilte auf RZ-Anfrage mit: „Wir halten an unseren mit der Stadt eng abgestimmten Planungen zur Entwicklung eines attraktiven Quartiers An der Königsbach in unveränderter Form fest.“ Im Bereich des Wohnquartiers im Ostteil „werden wir dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum für Familien schaffen sowie eine attraktive Kita“.

Im Westteil seien im Bereich des Brauereiturms weiterhin ein Hotel geplant sowie Zimmer für Studierende und junge Berufsanfänger. Auch diese Planungen würden in „unveränderter Form weiter voranschreiten“. Die Infrastrukturplanung sei „unsererseits weitestgehend abgeschlossen, wir können somit zeitnah in die Planungen zu einem möglichen Baubeginn einsteigen“. Einen konkreten Termin nennt er nicht.

Neues Ziel: Keine Großbaustelle zur Buga 2029

Erste Bauanträge liegen der Stadtverwaltung schon seit fast einem Jahr vor, etwa für 170 Wohneinheiten. Dazu gibt es Baurecht. Klar scheint: Zur Buga 2029 wird das Quartier, wie einst geplant, nicht komplett fertig. Das Ziel, so formuliert es Hastenteufel, ist jetzt, dass es in fünf Jahren keine Großbaustelle ist und dass man zumindest im Wohnquartier „vorangekommen ist“.

In seiner jüngsten Sitzung hat der Stadtrat besagten Bebauungsplan nun konkretisiert, für den „rein präventiven Fall“, dass Grundstücksteile des Areals an einen anderen Investor verkauft oder das Vorhaben von einem anderen realisiert werden sollte, wie Hastenteufel erläutert. Heißt: Die Kita und das Parkhaus bzw. ein Mobilitätskonzept sollen in jedem Fall realisiert werden.

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