Nach Problemen mit Kindern: Private Einrichtung kündigt Betreuung - Richter geben ihr Recht
Private Kita in Koblenz darf Vertrag ohne Begründung beenden
Symbolfoto
marog-pixcells - stock.adobe.com

Für richtig Ärger sollen sie gesorgt haben, die drei Kinder, die in einer privaten Kindertagesstätte betreut wurden. Und auch das Verhältnis zu deren Mutter sei überaus schwierig gewesen. Eine Lage, die dazu geführt habe, dass alle Erzieherinnen der betroffenen Gruppe mit Kündigung gedroht hätten. Stattdessen kündigte die Einrichtung den Vertrag mit der Familie.

Fristgerecht erfolgte die Kündigung, aber ohne weitere Angabe von Gründen. Und das war auch ihr gutes Recht, wie jetzt das Landgericht Koblenz entschieden hat. Die Vorgeschichte: Die Beklagte im Prozess betreibt eine private Kindertagesstätte in Koblenz, in der die Kläger ihre drei noch nicht schulpflichtigen Kinder betreuen ließen.

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