Stadtverwaltung stellte Antrag im zuständigen Ausschuss für die Potsdamer Straße
Poller soll Verkehr auf der Karthause zügeln: Stadtverwaltung stellte Antrag für Potsdamer Straße
Auf der Karthause soll die Zufahrt vom Berliner Ring in die Potsdamer Straße – jenseits der morgendlichen Anlieferungszeiten – künftig durch einen Poller geregelt werden. Foto: Peter Karges
Peter karges

Karthause. Viele Straßen, in denen sich vor allem Einzelhandelsgeschäfte befinden, sind häufig nur dem fußläufigen Verkehr vorbehalten. Die Potsdamer Straße auf der Karthause ist hier keine Ausnahme – im Bereich des Einkaufszentrums ist sie eine Fußgängerzone.

Für die Belieferung der dortigen Geschäfte dürfen Kraftfahrzeuge von 5 bis 11 Uhr allerdings vom Berliner Ring in die Potsdamer Straße einbiegen. Nicht wenige Autofahrer fahren aber auch jenseits der angegebenen Zeiten und ohne den Einzelhandel zu beliefern in die Fußgängerzone. Dies führt nicht zuletzt zu Konflikten mit Fußgängern, informiert das städtische Tiefbauamt.

In der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität (ASM) hat die Verwaltung deshalb beantragt, dass die Zufahrt vom Berliner Ring in die Potsdamer Straße künftig mittels eines elektronischen Pollers geregelt wird. Nur Besitzer einer Ausnahmegenehmigung können dann mit einer Chipkarte zu jeder Zeit den Poller kurzzeitig im Boden versenken, um in die Fußgängerzone zu fahren. Ansonsten sperrt der Poller die Durchfahrt sonn- und feiertags durchgehend und werktags von 11 Uhr vormittags bis 5 Uhr am frühen Morgen. Von 5 Uhr bis 11 Uhr hingegen ist der Poller werktags im Boden versenkt.

Mehrmonatige Lieferzeit für den Poller

Die Ausschussmitglieder stimmten der von der Verwaltung vorgeschlagen Verkehrsregelung mit einem Poller einstimmig zu. „Es ist dringend notwendig, dass dort etwas passiert. Ich habe allein an einem Tag von 13 bis 15 Uhr 38 Pkw gezählt, die dort die Rampe in die Fußgängerzone hochgefahren sind“, betont Torsten Schupp.

Der Vertreter der Wählergruppe Schängel bemängelte allerdings, dass die Inbetriebnahme erst für Ende 2024 vorgesehen ist und regte an, die Maßnahme noch im laufenden Haushalt zu berücksichtigen. Kai Mifka, Leiter des Tiefbauamts, erwiderte jedoch, dass ein Vorziehen der Baumaßnahme für den Haushalt 2023 kaum Vorteile bringe. „Allein die Lieferzeit für einen solchen Poller beträgt zurzeit zwischen vier und sechs Monaten“, sagte Mifka. Außerdem müsse die Maßnahme vorbereitet und ausgeschrieben werden.

Kosten in Höhe von 60.000 Euro

Die Kosten für den Poller belaufen sich in Anschaffung und Installation auf rund 60.000 Euro. Die laufenden Betriebskosten für einen Poller (Strom, Telekommunikation, Wartung und Instandhaltung) liegen bei 2000 Euro pro Jahr. Über die Maßnahme entscheidet noch der Stadtrat, voraussichtlich in seiner Sitzung am 16. November.

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