Plakatanschlagtafel in Urbar: Grünes Licht für Werbeanlage an der B 42
Plakatanschlagtafel braucht keine Genehmigung
Plakatanschlagtafel in Urbar: Grünes Licht für Werbeanlage an der B 42
Urbar. Eine Plakatanschlagtafel an der B 42 in Urbar darf ohne Ausnahmegenehmigung des Landesbetriebs Mobilität (LBM) errichtet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz jetzt entschieden.
Die Klägerin, ein Unternehmen der Werbebranche, möchte eine beleuchtete Plakatwerbeanlage am südlichen Ortsrand Urbars mit einem Abstand von weniger als 20 Metern zur B 42 errichten. Bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde hatte das Unternehmen eine Baugenehmigung beantragt.