Erste Wohnungen sollen 2025 fertig sein
Neuer Zeitplan für das Königsbacher Areal: Erste Wohnungen sollen 2025 bezugsfertig sein
Ein neues Wohnquartier mit Miet- und Eigentumswohnungen soll auf dem Gelände der Brauerei entstehen, das zurzeit teilweise noch als Lagerfläche genutzt wird. Nach dem Plan des Investors Christian Seitz sollen die ersten Wohnungen hier 2025 fertig sein.
Peter Karges

Mit rund 400 Einwohnern ist Stolzenfels der kleinste Stadtteil in Koblenz. Doch das dürfte sich bald ändern, denn rund um die Koblenzer Brauerei soll bekanntlich ein neues Wohnquartier entstehen.

Zuletzt stellte Investor Christian Seitz, der 2018 zusammen mit einem Mitgesellschafter das gesamte Brauereigelände erworben hatte, das Projekt in Koblenz bei einer Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität im Sommer 2021 vor. Das Konzept: östlich der Bahnlinie eine Wohnbebauung mit insgesamt 340 Miet- und Eigentumswohnungen, davon 20 Prozent im Bereich des sozialen Wohnungsbaus.

Und westlich der Bahn, wo sich jetzt die zahlreichen Gebäude der Koblenzer Brauerei befinden, sollen ein sogenannter Studentencampus zur Beherbergung von bis zu 630 Studenten im „Brauereiturm“, ein Technologiezentrum, ein Hotel, ein Kindergarten und eine gastronomische Einrichtung mit Biergarten entstehen. Außerdem soll die Koblenzer Brauerei komplett neu errichtet werden, und zwar auf dem Standort, wo sich zurzeit die Abfüllanlage befindet.

An diesem Konzept hat sich, wie Investor Christian Seitz gegenüber unserer Zeitung betont, nichts geändert, nur der Zeitplan ist ein anderer geworden. So soll jetzt im Zuge des Baurechtsverfahrens die Wohnbebauung vorgezogen werden, und die Projekte im östlichen Teil, die abgesehen vom Studentencampus eher gewerblichen Charakter haben, sollen davon abgetrennt werden. Der Stadtrat wird in seiner kommenden Sitzung am Donnerstag, 21. Juli, nun darüber beraten, denn für eine separate Fortführung des Bebauungsplans 330 „An der Königsbach“ ist die Zustimmung des Stadtrats notwendig.

Für Förderung sind Fristen einzuhalten

„Die Wohnbebauung wird vorgezogen, weil es im Zusammenhang mit der Gewährung von Bundesfördermitteln für besonders energieeffiziente Neubauten gewisse Fristen zur Fertigstellung der geförderten Wohnungen gibt“, sagt Christian Seitz gegenüber unserer Zeitung. Die ersten Wohnungen sollen 2025 fertig sein, die letzten 2026.

In den vergangenen Tagen hatten sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität sowie der Haupt- und Finanzausschuss mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen zweiteiligen Fortführung des Bebauungsplans 330 „An der Königsbach“, einem Bereich „Ost“ und einem Bereich „West“, beschäftigt – zumeist hinter verschlossenen Türen. Beide Ausschüsse fassten keine Beschlussempfehlung für den Stadtrat. Aber nach der Sitzung im Haupt- und Finanzausschuss, an der auch Christian Seitz teilnahm, konnte man einhellige Zustimmung feststellen.

Grüne wollen noch beraten

Ernst Knopp (CDU) signalisierte Zustimmung seitens der Christdemokraten und lobte die Bereitschaft, in so schwierigen Zeiten zu investierten, und Marion Lipinski-Naumann (SPD) würdigte vor allem die soziale Komponente, die das Wohnprojekt beinhalte. Auch die meisten kleineren Fraktionen signalisierten Zustimmung zu dem Vorhaben, so Stephan Wefelscheid (Freie Wähler), Christoph Schöll (FDP) und Torsten Schupp für die Wählergruppe Schupp (WGS). Dass kein Beschluss hinsichtlich der Separierung der Bebauungspläne gefasst wurde, lag an den Grünen, die, wie Andrea Mehlbreuer betonte, sich in der Fraktion noch beraten wollten, bevor sie eine Entscheidung treffen.

Grob betrachtet, gliedert sich die Wohnbebauung im Areal östlich der Bahnlinie in zwei Bereiche. So soll es eine viergeschossige Wohnbebauung parallel zur Bahn geben. Die Wohnbereiche zu den Gleisen und zur B 9 erhalten dabei entsprechende Schallschutzmaßnahmen, und gleichzeitig ist diese Riegelbebauung Lärmschutz für die dahinter liegenden zwei- und dreigeschossigen Häuser. Angebunden an das Straßennetz wird das neue Wohngebiet durch die bereits bestehende Brücke über die B 9.

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