Worum es in den Fällen geht und wie das Parksystem funktioniert: Wir beantworten drei Fragen zum Parken im Schängel-Center:
1 Wie funktioniert das Parken im Schängel-Center? Das im Mai 2022 eingeführte System stammt von der Mobility Hub Parkservice GmbH. Das Unternehmen aus dem bayrischen Grünwald bezeichnet sich selbst als „Spezialist für digitales Parkraummanagement“. In Koblenz war das Schängel-Center das erste Parkhaus mit Kennzeichenerkennung.
Der Vorteil: Es gibt keine Warteschlangen vor der Schranke. Statt vor der Einfahrt einen Parkschein ziehen zu müssen, läuft bei diesem System alles digital ab. „Beim Ein- und Ausfahren wird das Kennzeichen des Fahrzeugs gemäß der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung, Anm. der Red.) gescannt und ein Zeitstempel erfasst. Die Differenz bildet die Parkdauer ab“, erklärt Mobility Hub.
Beim Bezahlvorgang müssen Kunden ihr Nummernschild am Automaten eingeben, auf dem Display anklicken und kriegen dann angezeigt, wie viel sie das Parken kostet. Gezahlt werden kann am Automaten per Karte, bar oder über eine App. Mobility Hub sagt: „Das Parksystem ist sehr einfach zu bedienen.“
2 Welche Probleme haben Nutzer mit dem System? Nicht ohne Grund steht auf Schildern an den Eingängen der Tiefgarage: „Bitte merken Sie sich Ihr Nummernschild“. Buchstaben- oder Zahlendreher bei der Eingabe können dazu führen, dass man ein falsches, möglicherweise ähnliches Nummernschild auswählt – und dann für das falsche Auto bezahlt. So passiert ist das Christian Meilinger aus dem Westerwald. „Ich hatte bei der Eingabe des Nummernschilds wohl einen Buchstabendreher drin“, sagt er im Gespräch mit der RZ.
In der Erwartung, die Parkzeit gezahlt zu haben, fuhr er aus der Tiefgarage raus. Wenige Tage später flatterte eine Vertragsstrafe in Höhe von 40 Euro ins Haus, weil er seine eigene Parkzeit nicht bezahlt habe, heißt es. Meilinger findet das nicht richtig, denn es sei ja nicht so, als hätte er nichts gezahlt. Der Westerwälder legte Widerspruch gegen die Strafe ein. Auf den sei Mobility Hub bislang nicht eingegangen, kritisiert Meilinger.
Er ist sich sicher, dass er nicht der Einzige ist, dem eine falsche Eingabe teuer zu stehen kommt. Mobility Hub betont derweil: „Die Wahrscheinlichkeit, dass aufgrund eines Zahlendrehers fälschlicherweise für ein anderes Kennzeichen bezahlt wird, das zum selben Zeitpunkt dort parkt, ist statistisch vernachlässigbar.“ Weiter heißt es: „Der Automat schlägt nach Eingabe der ersten Ziffern bereits automatisiert diejenigen Kennzeichen von Fahrzeugen vor, die auf der Parkfläche stehen. Daher ist eine Fehleingabe nahezu ausgeschlossen, außer es handelt sich um ein gänzlich anderes Kennzeichen.“
Wie viele Vertragsstrafen in den vergangenen Monaten verschickt wurden, nannte das Unternehmen auf Nachfrage der RZ nicht. Auffällig ist allerdings: Auf der Internetseite von Mobility Hub gelangt man direkt über die Startseite zu einer FAQ zu Vertragsstrafen. Fragen von Kunden hierzu scheint es also häufiger zu geben.
Und tatsächlich hatte sich vor einiger Zeit ein Mann ebenfalls an die RZ gewandt, dessen Sohn das Kennzeichen falsch eingegeben hatte. Der Automat akzeptierte dies offenbar. Der Vater hatte ebenfalls Widerspruch eingelegt, sollte dann aber eine Art Bearbeitungsgebühr von 15 Euro zahlen. Das sah er nicht ein: „Der Automat dürfte gar keine Kennzeichen akzeptieren, die nicht richtig eingegeben sind“, fordert er. Ein Selbsttest vor Ort zeigt: Vor dem Bezahlvorgang muss man das eingegebene Kennzeichen immer noch einmal bestätigen. Eine doppelte Absicherung gibt es also an sich.
Von einem etwas anderen Fall berichtete unserer Zeitung Hans H.. Als Wahlhelfer nahm er an einer Schulung der Stadt im Rathaus teil und parkte dafür im nahe gelegenen Schängel-Center. Der 83-Jährige wunderte sich darüber, dass es keine Schranke gab. „Ich dachte dann, dass die Stadt die Parkfläche für die Schulung bereitgestellt hat.“ Ohne zu zahlen, fuhr er nach der Schulung nach Hause. Auch H. erhielt wenig später eine Vertragsstrafe.
Der Koblenzer kritisiert: „Das Parksystem ist für Ältere nicht durchschaubar.“ Ähnlich ging es jüngst Nutzern des Görres-Parkhauses, das ebenfalls auf Kennzeichen-Erkennung umgestellt hat. Wären sie nicht von anderen darüber aufgeklärt worden, wären sie von einem Fehler an der Schranke ausgegangen und ohne zu bezahlen gefahren. Die Hinweise hatte das Ehepaar nicht gesehen. Hans H. ärgert sich mehr über die Höhe der Vertragsstrafe. „Das ist Geldmacherei. 20 Euro sind ja noch okay, aber bei 40 Euro hört es auf.“
3 Was sagt Mobility Hub zur Höhe der Vertragsstrafe? Tatsächlich liegen Strafgebühren in anderen Parkhäusern in Koblenz in der Regel unter 40 Euro. Der Verlust des Parkscheins kostet in den meisten Häusern mit Schranke zwischen 20 und 25 Euro. Mobility Hub schreibt zur Höhe ihrer Strafgebühr: „Die Vertragsstrafe beträgt seit Einführung des Systems 40 Euro. Sie setzt sich aus verschiedenen Kostenbausteinen zusammen, unter anderem aus den Kosten für die Bearbeitung des Vorgangs, den Postversand, die Halterabfrage beim Kraftfahrtbundesamt, der Mehrwertsteuer und dem entgangenen Entgelt.“
Aus Sicht von Hans H. müsste die Stadt etwas gegen Strafen in dieser Höhe unternehmen. Die Stadt lässt durch Pressesprecher Thomas Knaak verlauten: „Eine Regelung seitens der Stadt wäre unzulässig. Der Parkhausbetreiber kann die Vertragsstrafe unter den rechtlichen Voraussetzungen entsprechend selbst festsetzen.“
Um herauszufinden, ob eine Vertragsstrafe noch verhältnismäßig ausfällt, kann man sich nach Informationen der Verbraucherzentralen an der Höhe der Bußgelder orientieren, die im öffentlichen Verkehrsraum verlangt werden können. Parken ohne Parkschein kann demnach laut Bußgeldkatalog je nach Überschreitungszeit zwischen 20 und 40 Euro kosten.