Hofmann-Göttig führte Nebeneinkünfte von der Thüga nicht ab - Aber: Just dafür hatte er die Genehmigung: Nebeneinkünfte von Joachim Hofmann-Göttig: Muss der frühere OB im Nachhinein noch an die Stadt zahlen?
Hofmann-Göttig führte Nebeneinkünfte von der Thüga nicht ab - Aber: Just dafür hatte er die Genehmigung
Nebeneinkünfte von Joachim Hofmann-Göttig: Muss der frühere OB im Nachhinein noch an die Stadt zahlen?
Der frühere Oberbürgermeister Joachim Hofmann-Göttig (hier bei seiner Verabschiedung 2018) hat Einnahmen aus seinen Nebentätigkeiten bei der Thüga nicht an die Stadtkasse abgeführt. Dafür hatte er auch eine offizielle Genehmigung – doch die wurde fälschlicherweise erteilt. Sascha Ditscher (Archiv)
Koblenz. Die Einkünfte des früheren Oberbürgermeisters Joachim Hofmann-Göttig sorgen wieder für Schlagzeilen. Einnahmen aus seinen Nebentätigkeiten bei der Thüga hat er nicht an die Stadtkasse abgeführt. Dafür hatte er auch eine offizielle Genehmigung – doch die wurde fälschlicherweise erteilt.
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Mindestens 130.000 Euro sollen der Stadt Koblenz durch die Lappen gegangen sein, weil der Ex-OB seine Nebeneinkünfte von der Thüga nicht an die Stadtkasse abgeführt, sondern selbst behalten hat – wie es übrigens auch andere (Ober-)Bürgermeister getan haben.