Und: Seit Anfang Dezember sitzt ein Beschuldigter in Untersuchungshaft, der bislang auf freiem Fuß war. Zwei Männer haben ihre Prozesse im November bereits hinter sich gebracht und wurden verurteilt. Die weiteren Verhandlungen stehen im kommenden Jahr an, zwei davon starten im Januar.
Die Verurteilten: Ein mittlerweile 23-jähriger Beschuldigter saß seit Sommer in Untersuchungshaft und wurde am 26. November zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt, teilt Staatsanwalt Torsten Kahl mit. Der Haftbefehl wurde aufgehoben, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bei seiner Festnahme war der Angeklagte noch 22 Jahre alt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor. Verurteilt wurde er letztendlich wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Das bewaffnete Handeltreiben konnte ihm vor Gericht also nicht ausreichend nachgewiesen werden.
Einem 43-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor. Der Angeklagte wurde am 30. November zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt, und es wurde angeordnet, dass er weiter in Haft bleibt. Das Urteil ist rechtskräftig, berichtet Staatsanwalt Torsten Kahl.
Die weiteren Angeklagten: Ein 26-Jähriger muss sich wegen unerlaubtem bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor Gericht verantworten. Laut Staatsanwalt Kahl beginnt die Hauptverhandlung im Januar. Der Angeklagte befindet sich ununterbrochen in Untersuchungshaft.
Ein 29-Jähriger und ein 30-Jähriger sollen gemeinsam unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt haben. Auch sie sitzen seit Sommer in Untersuchungshaft, ihr Prozess beginnt im Januar.
Ein 23-Jähriger ist angeklagt, weil ihm Vergehen nach dem Waffengesetz und Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen werden. Die Hauptverhandlung ist noch nicht terminiert, und der Haftbefehl gegen ihn wurde außer Vollzug gesetzt, teilt der Staatsanwalt mit.
Ein weiterer Beschuldigter: Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang mit den SEK-Einsätzen vom Sommer auch gegen einen 40-Jährigen, dem unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last gelegt wird. Der Beschuldigte befindet sich seit dem 2. Dezember in Untersuchungshaft, erklärt Torsten Kahl. Die Ermittlungen dauern in diesem Fall noch an.
Rückblick: Die öffentlich wahrgenommenen Zugriffe fanden im Rahmen von Ermittlungen in der Drogenhändlerszene am 7. Juli in einer konzertierten Aktion statt. Daran beteiligt war auch das SEK. Durchsucht wurden wie berichtet die Räume einer Shishabar und eines Dönerimbisses in der Koblenzer Innenstadt, wobei auch Beschuldigte festgenommen wurden. Auch in Mülheim-Kärlich wurde ein Beschuldigter mithilfe des SEK festgenommen und die Wohnung eines anderen Beschuldigten durchsucht. Festgenommen und beschuldigt wurden damals sieben Männer, von denen sechs seitdem in Untersuchungshaft saßen (wir berichteten).