Nach gemeinschaftlichem Wohnungseinbruchsversuch wird 30-Jährige zu sechs Monaten Haft zur Bewährung verurteilt
Nach Einbruchsversuch in Weißenthurm: Angeklagte darf Gerichtssaal ohne Handschellen verlassen
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Mit Handschellen ist eine Angeklagte, die sich wegen des Vorwurfs des bandenmäßigen Wohnungseinbruchsdiebstahls zu verantworten hatte, in den Gerichtssaal 110 des Amtsgerichts Mayen geführt worden. Doch nach einer knappen Dreiviertelstunde vor dem Schöffengericht durfte die Frau den Saal wieder ohne Handschellen verlassen.

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Die 30-jährige Angeklagte wurde vom Schöffengericht zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Außerdem muss sie die Kosten des Verfahrens übernehmen.

Wohnungseigentümer verhinderte Einbruch

Einigermaßen verschüchtert und bedrückt saß die Frau zunächst auf der Anklagebank.

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